Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

Direkter Draht ins Rathaus
Hier im MaerkerPlus nimmt sich der Bürgermeister Zeit für Ihre Anliegen und beantwortet Ihre Fragen. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen mit an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Mängelmelder: Bitte schnell erledigen!
Möchten Sie uns stattdessen infrastrukturelle Mängel und Gefahren mitteilen, nutzen Sie bitte unser Partnerportal MAERKER. Dort erhalten Sie innerhalb von drei Tagen Rückmeldung über den Bearbeitungsstand.

Vorschläge zum Bürgerhaushalt
Auch der Bürgerhaushalt Mühlenbecker Land wird hier über den MaerkerPlus gepflegt: Wählen sie im Suchfeld das Schlagwort „Bürgerhaushalt“ und lassen Sie sich alle Vorschläge anzeigen. Über den Button „Anliegen eintragen“ reichen Sie selbst einen Vorschlag ein. Geben Sie bitte Name, Adresse und Telefonnummer/E-Mail an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Es sind aktuell 1 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Kommunale Wärmeplanung

ID:264241

Liebe Verwaltung, nach dem Gesetz für die Wärmeplanung usw. sollen Gemeinden wie das Mühlenbecker Land bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Welches Vorgehen planen Sie in dieser Hinsicht? Wird es irgendeinen Anschluss- und Benutzungszwang geben? MfG E.B.

15.09.2023

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über die virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch in Bearbeitung und liegt dem Bundesrat aktuell zur Beratung vor. Bis zum Inkrafttreten am 01.01.2024 wird es wahrscheinlich noch angepasst.

Da wir momentan also keine Gesetzesgrundlage haben, können wir als Gemeindeverwaltung gegenwärtig keine verbindlichen Antworten geben.

Als ziemlich sicher gilt jedoch, dass wir als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohner bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen. Deshalb stellen wir, wie viele andere Gemeinden auch, jetzt einen Fördermittelantrag für kommunale Wärmeplanung. Voraussichtlich im kommenden Jahr kann dann die Planung ausgeschrieben werden.

Die Frage nach einem Anschluss- und Benutzungszwang stellt sich nur für den Fall, dass vor Ort ein Fernwärmenetz vorhanden ist. Dies ist derzeit im Mühlenbecker Land nicht der Fall.

Ob wir als Gemeinde ein Fernwärmenetz zur Verfügung stellen, darüber hätte ggf. die Kommunalpolitik zu entscheiden. Und selbst wenn wir als Gemeinde später über ein Fernwärmenetz verfügten, käme es nicht automatisch zu einem Anschlusszwang. Auch dies wäre zu gegebener Zeit eine Entscheidung der Politik.

Derzeit allerdings fehlt, wie gesagt, jegliche Gesetzesgrundlage. Bitte seien Sie versichert, sobald wir Klarheit diesbezüglich haben und die Inhalte des Gesetzes zur Wärmeplanung bekannt sind, werden wir alle wichtigen Informationen auf unser Gemeindewebsite (www.muehlenbecke-land.de) und auf Facebook (Gemeinde Mühlenbecker Land) veröffentlichen.

Eine Nachricht zum derzeitigen Stand des Wärmeplanungsgesetztes finden Sie schon jetzt auf unserer Website unter "Aktuelles & Beteiligung"

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister