Schottergärten
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Entsetzt musste ich bei einem Spaziergang in den Schildower Gärten, In den Ruthen, feststellen, dass Neuschildower einen kompletten Schottergarten angelegt haben. Meine Frage: Ist ein Schottergarten in Brandenburg überhaupt erlaubt?
18.09.2020
Schildower Gärten, In den Ruthen
Antwort der Kommune:
Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.
Tatsächlich sind Schotterflächen als Mittel der Gartengestaltung nicht generell verboten. Sie können aber auch nicht einfach als unbebaute Gartenfläche angesehen werden.
Im Bereich Schildower Gärten regelt ein Bebauungsplan, wieviel Grundstücksfläche überbaut werden darf. Die nicht überbaubaren Flächen sind gemäß Brandenburgischer Bauordnung zu begrünen oder zu bepflanzen. Schotterflächen zählen nach unserer Kenntnis nicht zu den begrünten Flächen.
Die Gemeinde hat bereit mit der baurechtlichen Prüfung dieser Problematik begonnen und wird ggf. ordnungsrechtlich dagegen vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister