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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Sondergebiet Wochenendhaus Zühlsdorf Vordere Fuchsgasse

ID:125016

Hallo, wie kann ich offiziell einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplan OT Zühlsdorf beantragen. Es geht mir hauptsächlich um die Art der Nutzung des Gebietes der Gartenhaussiedlung zwischen Bahnhof Zühlsdorf und GRZ 0,2. Wie kann dort die Art der Nutzung auf Sondergebiet Wochenendhaus geändert werden? Grüße Andreas

16.02.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie als Bürger leider nicht stellen. Nur im Rahmen einer öffentlichen Auslegung zum Flächennutzungsplan haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

Ein konkreter Termin für die Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land kann aktuell nicht benannt werden. Der Entwurf des FNPs wird gerade erarbeitet. Dabei ist es vorgesehen, das von Ihnen benannte Gebiet "Gartenhaussiedlung" in dem Entwurf als Gartenland darzustellen.

Sobald der Entwurf vorliegt, werden die Auslegungstermine durch das Amtsblatt, auf unserer Homepage und über die Mühlenbecker Land App bekannt gegeben. Die relevanten Unterlagen können Sie dann auf unserer Homepage im Bereich Bauen & Wirtschaft einsehen und eine begründete Stellungnahme abgeben, in der Sie die Darstellung des Gebietes auf "Sondergebiet Wochenendhausbereich" beantragen.

Das durch die Gemeinde Mühlenbecker Land beauftragte Planungsbüro wird schließlich prüfen, ob Ihr Antrag umgesetzt werden kann. Da das Gebiet der Fuchsgasse planungsrechtlich jedoch als Außenbereich anzusehen ist und die Fläche im Landschaftsschutzgebiet "Westbarnim" liegt, ist die Umwandlung in ein "Sondergebiet Wochenendhausbereich" als eher schwierig einzustufen. Dazu müsste der Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden. Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg müsste dem zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister