Ihre Anliegen in Rüdersdorf bei Berlin

MaerkerPlus „Ihr Anliegen“ dient, so wie der Name schon sagt, dem Vorbringen lokaler und regionaler Anliegen. Dieser Bereich soll Ihnen insbesondere dazu dienen, Hinweise und Anregungen zu geben, aber auch Kritik zu üben. Sie haben die Möglichkeit, mit ihrer Verwaltung in Kontakt zu treten und zu entscheiden, ob das Anliegen öffentlich oder nicht öffentlich ist. „Ihr Anliegen“ ist für alle nutzbar, auch anonym. Eine persönliche Antwort der Verwaltung erfolgt, sofern Kontaktdaten angegeben wurden und sich gemäß der Netiquette verhalten wird.

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Beschreibung

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Abschaltung Straßenbeleuchtung

ID:232009

Ich möchte mich an dieser Stelle zu der seit geraumer Zeit immer häufigeren Abschaltung der Straßenbeleuchtung äußern und einige Anregungen geben. Vorweg: Aktuelle Sparvorgaben aus dem Bund zur Straßenbeleuchtung gibt es nicht. Ich gehe aber davon aus, das die Straßenbeleuchtung mit der größte Stromverbraucher der Kommune ist. Auch die Wartungs-/ Instandhaltungskosten werden nicht unerheblich sein. Straßenbeleuchtung gehört im Land Brandenburg auch nicht zur Straßenbaulast (BbgStrG §9 Absatz 1). Auch aus Verkehrssicherungspflichten heraus ergibt sich für gewöhnlich keine kommunale Beleuchtungspflicht für öffentliche Straßen und Teile von ihnen. Man kann die Straßenbeleuchtung aber nicht ganz abschalten. Es gibt Vorschriften der Verkehrssicherungspflicht, an bestimmten Kreuzungen, an Fußgängerüberwegen darf man das gar nicht. Auch an Bushaltestellen sprechen die aktuellen Regelungen dagegen. Und auch ein weiterer Fakt spricht für beleuchtete Straßen: Wer nachts unterwegs ist, fühlt sich mit Licht sicherer (subjektives Empfinden). Wenn es um Sicherheit geht, sollten nicht Straßen, sondern vornehmlich Fuß- und Fahrradwege beleuchtet werden In Deutschland regelt die DIN 13201-1 „Straßenbeleuchtung“. Die DIN 13201-1 enthält in den Tabellen für die verschiedenen Kategorien von Verkehrsflächen, z. B. Hauptverkehrsstraßen, Rad- und Gehwege, die Vorgaben zur Auswahl der Beleuchtungsklassen. Diese Auswahl erfolgt durch spezifische auf die Verkehrsflächen abgestimmte Parameter, zu denen z. B. zulässige Geschwindigkeit, Zusammensetzung der Verkehrsteilnehmer und die Helligkeit der Umgebung gehören. Durch die variable Anwendung dieser Parameter können adaptive Beleuchtungsanlagen umgesetzt werden. Das bedeutet, das für die verkehrs- und wetterbedingten Gegebenheiten zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedliche Beleuchtungsklassen bestimmt werden können. Die Umsetzung ist mit Hilfe von Steuerungssystemen möglich. --> Investitionen notwendig! Eine gute Straßenbeleuchtung hat vielfältige Aspekte zu erfüllen. Die Anwendung dieser Norm ermöglicht eine flexiblere Anpassung der Beleuchtung auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort. Dies erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz durch die effiziente Nutzung der Energie und trägt durch „das richtige Licht zur richtigen Zeit am richtigen Ort“ auch wesentlich zum Naturschutz bei. Ich stelle auch fest, das an vielen, zum Teil über 30Jahre alten, Leuchten im Ort sogenannte Retrofit-LED’s in „Maiskolbenform“l eingesetzt werden. Wird nur die Lichtquelle gegen LED getauscht, mag das ganze System zwar energieeffizienter geworden sein, nicht aber auch automatisch besser bezüglich seines räumlichen Abstrahlverhaltens. Hier sollte eher in neue Leuchten oder in Dimmtechnik investiert werden. Neue Leuchten verfügen nicht nur über besonders energieeffiziente Leuchtmittel, sondern auch über deutlich effizientere Reflektoren, die das Licht dahin lenken, wo es benötigt wird. Somit entsteht ein System mit besserer Beleuchtungsqualität bei geringerer Leistungsaufnahme. In Verbindung mit moderner Dimmtechnik sind auch NAV-Erzeugnisse LED-Systemen energetisch ebenbürtig, unter Berücksichtigung der Ersatzbeschaffung kostenseitig jedoch überlegen. Außerdem tragen die regelbaren Systeme nicht zur stetig wachsenden Lichtverschmutzung sowie wissenschaftlich nachgewiesenen Umweltschädigung durch ein ungünstiges Lichtspektrum bei. Aber: die Gesamt-Effizienz und Abstrahlcharakteristik moderner LED-Leuchtenköpfe sind mittlerweile besser als die von bestehenden Leuchten mit Natriumdampflampen (NAV). Statt ganz auszuschalten, kann eine geringe Grundhelligkeit sinnvoll sein. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden verbessert, wenn das Beleuchtungsniveau mit Hilfe eines intelligenten Lichtmanagements ab 20 Uhr zeitlich dem meist deutlich geringeren Bedarf angepasst wird. Gute Lösungen hierfür sind: Nachtabschaltung, Nachtdimmung oder eine „Follow me“-Dimmung durch Bewegungsmelder bzw. „Mitwanderndes Licht“. In jedem Fall sind dringend Investitionen notwendig um längerfristig zu sparen. Hier gibt es sicherlich Fördermittel und zinsgünstige Kredite der KfW, welche genutzt werden sollten!

13.12.2022

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anregungen. Wir haben selbst Maßnahmen zur Energiereduzierung ergriffen und werden diese auch nach diesem Winter evaluieren. Viele der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen durchaus sinnstiftend, müssen aber in das Gesamtkonzept für Investitionen einbezogen werden.