Antwort der Kommune:
05.11.
Das ist ja gar nicht gut, was da passiert ist. Wir haben es zur Kenntnis genommen und den Hinweis an die Lebensmittelüberwachung vom Landkreis Havelland weitergeleitet. Unser zuständiger Mitarbeiter für Gewerbeangelegenheiten war dort schon mehrmals, zusammen mit den Zuständigen vom Landkreis Havelland, auch vor Ort.
Nach Rücksprache mit den Zuständigen der Lebensmittelüberwachung wurde deutlich, dass die Zuständigen nur dann handeln können, wenn sie den Beweis vor sich liegen haben. Das heißt, wenn eine Ware mit abgelaufenden Haltbarkeitsdatum gekauft wird oder sich in der Ware sogar noch andere "Dinge" befinden muss man zu den Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung und ihnen die Ware als Beweis übergeben.