Ihre Anliegen in Rathenow

MaerkerPlus „Ihr Anliegen“ dient, so wie der Name schon sagt, dem Vorbringen lokaler und regionaler Anliegen. Dieser Bereich soll Ihnen insbesondere dazu dienen, Hinweise und Anregungen zu geben, aber auch Kritik zu üben. Sie haben die Möglichkeit, mit ihrer Verwaltung in Kontakt zu treten und zu entscheiden, ob das Anliegen öffentlich oder nicht öffentlich ist. „Ihr Anliegen“ ist für alle nutzbar, auch anonym. Eine persönliche Antwort der Verwaltung erfolgt, sofern Kontaktdaten angegeben wurden und sich gemäß der Netiquette verhalten wird.

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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Einbahnstraßen Regelung

ID:178637

Vielleicht wäre es sinnvoll, die Richtungen der jetzigen Regelung zu tauschen. Mittelstrasse von Süd Richtung Norden FREI. Goethestrasse von Nord Richtung Süd FREI. Der starke Verkehr von Premnitz Richtung Norden würde so bis zur Goethestrasse geleitet und nicht mehr zur Mittelstrasse, wo er den von der Goethestrasse kommend Verkehr behindert. Der Stau in der Goethestrasse könnte so vielleicht gemindert werden.

26.07.2021

erledigt

 Antwort der Kommune:

Es wird daran gearbeitet und der Tausch der Fahrbahnregelung wurde auch schon beantragt.

Am 31.08.2021 wurde zuletzt mit der Polizei, dem Landesbetrieb Straßenwesen, der Straßenverkehrsbehörde und der Stadt der von der Stadt eingereichte Antrag zur Änderung der Einbahnstraßenregelung diskutiert.
Dabei wurde festgelegt, dass keine Änderungen am Einbahnstraßenregime vorgenommen werden sollen, da die gewünschte Wirkung - Störung des Verkehrsdurchflusses in der Innenstadt zwecks Ausweichen auf die ausgewiesene Umleitungsstrecke Friedrich-Ebert-Ring - zu wirken beginnt. Es soll lediglich eine Nachsteuerung der Ampelanlagen auf dem Ring erfolgen, damit der Umleitungsverkehr dort etwas begünstigt wird. Eine geänderte Einbahnstraßenregelung würde lediglich den Stau umverlagern und zudem neue Unordnung bei den Verkehrsteilnehmern verursachen.
Eine von der Stadt beantragte Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Fahrtrichtung in den Einbahnstraßen wurde abgelehnt.
Eine schriftliche Begründung der Gründe soll noch erfolgen.