Ihre Anliegen in Rathenow

MaerkerPlus „Ihr Anliegen“ dient, so wie der Name schon sagt, dem Vorbringen lokaler und regionaler Anliegen. Dieser Bereich soll Ihnen insbesondere dazu dienen, Hinweise und Anregungen zu geben, aber auch Kritik zu üben. Sie haben die Möglichkeit, mit ihrer Verwaltung in Kontakt zu treten und zu entscheiden, ob das Anliegen öffentlich oder nicht öffentlich ist. „Ihr Anliegen“ ist für alle nutzbar, auch anonym. Eine persönliche Antwort der Verwaltung erfolgt, sofern Kontaktdaten angegeben wurden und sich gemäß der Netiquette verhalten wird.

Es sind aktuell 1 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Erlaubt?

ID:129532

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, aktuell sind fast alle Bereiche in Handel und Wirtschaft von Einschränkungen betroffen. Viele Einzelhändler müssen ihre Läden schließen u.s.w.. Soweit ich weiß-zumindest meine ich es mal gelesen zu haben-hat der Landkreis auch seine Mülldeponien geschlossen. Als Privatperson darf bzw. kann ich aktuell also keine Anlieferungen dort tätigen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, warum private Betreiber einer Annahmestelle für Schrott und Papier (z. Bsp. Milower Landstr. in Rathenow) weiterhin uneingeschränkt ihren Geschäften nachgehen dürfen? Ist das erlaubt? Wenn ja, kann ich das nicht nachvollziehen. Es kann doch nicht sein, dass ein Schrottplatz wichtiger und unverzichtbarer ist als zum Beispiel ein Einzelhandelsgeschäft für Kleidung? Schrott und Papier kann meines Erachtens nach auch später, bei Normalisierung der Lage, noch abgegeben werden. Das muss doch nicht jetzt sein. Inklusive der damit verbundenen persönlichen Kontakte, die ja möglichst gemieden werden sollen. Weitere Gedanken dazu möchte ich jetzt ausführen, denn ich denke, mein Anliegen bzw. Anfrage wurde verstanden. Vielen Dank für Ihre Antwort. Bleiben Sie gesund!

04.04.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

In Abstimmung mit dem Landkreis Havelland handelt es sich bei einer Annahmestelle für bspw. Schrott und Papier um eine Dienstleistung gemäß § 2 Absatz 3 SARS-CoV-2-EindV, welche von der Schließung für den Publikumsverkehr ausgeschlossen ist. Dies hat selbstverständlich unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.