Ihre Anliegen in Fürstenwalde/Spree

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"Zu schnelles Fahren mit dem PKW"

ID:89041

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Mutter eines kleinen Kindes und seit über 1,Jahr beobachte ich das Problem, dass Autos, die von der A-Kleeberg-Straße kommend und links in die Uferstraße abbiegen mit einer erhöhten Geschwindigkeit unterwegs sind. Die Kurve ist von beiden Seiten aufgrund eines undurchsichtigen blauen Grundstückzaunes nicht einsehbar. Schon oft dachte ich, dass ein Spiegel am Straßenrand dort sinnvoll wäre. Des Weiteren würde ich mir sehr wünschen, wenn auch aus der Uferstraße eine 30iger Zone wird. Denn momentan reagieren von mir angesprochene Autofahrer immer mit dem Hinweis, es sei keine 30iger Zone. Bitte nehmen Sie mein Anliegen ernst. Es muss nicht erst etwas passieren. Ein Spiegel an der Ecke A-Kleeberg-/Uferstraße, würde allen Beteiligten schon mal sehr helfen

29.01.2019
Fürstenwalde
Uferstraße
27

erledigt

 Antwort der Kommune:

Stellungnahme der zuständigen Fachgruppe:
"Für das Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen gilt § 8 StVO. Bejaht man die Sichtbehinderung durch den Grundstückszaun, so schreibt Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift das dann erforderliche Verhalten des Verkehrsteilnehmers vor: "Er darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, ...". Dies bedeutet zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit sofortiger Anhaltemöglichkeit (BGH NJW 85 2757). Führt dieses vorgeschriebene Verhalten jedoch zu einer erheblichen Behinderung des Verkehrsflusses und sind mit amtlichen Verkehrseinrichtungen keine Verbesserungen möglich, so kann aber auch erst dann auf andere Mittel - hier Verkehrsspiegel - zurückgegriffen werden.
Diese Anforderungen sind aber an dieser Stelle nicht erfüllt.
Auch wenn sich der Verkehrsteilnehmer aus der Albert-Kleeberg-Straße langsam hineintasten müsste, käme es nicht zu einer erheblichen Einschränkung des Verkehrsflusses, da das Verkehrsaufkommen sowohl auf der Albert-Kleeberg-Straße als auch auf der Uferstraße gering ist. Dadurch stehen immer wieder ausreichende Zeitlücken für ein gefahrloses Einfädeln in den fließenden Verkehr zur Verfügung. Im Übrigen darf der Wartepflichtige sich nicht auf das, was er im Verkehrsspiegel sieht, verlassen. Der Verkehrsspiegel soll lediglich das Hineintasten erleichtern. Er befreit ihn jedoch nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtsstraße über die Verkehrslage durch direkten Blick auf den Verkehr zu orientieren (OLG Karlsruhe VRS 1908, 1172).
Zudem ist zu bedenken, dass das Aufstellen eines Verkehrsspiegels an der in Rede stehenden Stelle eine Vorbildwirkung auf viele vergleichbare Einmündungsbereiche in der Stadt Fürstenwalde/Spree nach sich ziehen könnte."
Die Uferstraße ist bereits Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Die entsprechende Beschilderung steht an sämtlichen Zufahrtsstraßen, so auch an der Einmündung zur Albert-Kleeberg-Straße von der Lindenstraße kommend.

29.01.2019

Ihr Anliegen wird an die zuständige Fachgruppe weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Maerker Redaktion