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30er Zone Kastanienweg

ID:185068

Da die Straßenverhältnissen in dem Abschnitt Kastananienweg zwischen Rauener Kirchweg und Alte Petersdorfer Straße sehr miserabel sind wäre es angebracht diesen Bereich zu einer 30er Zone zu machen.

14.09.2021




erledigt

 Antwort der Kommune:

13.10.2021

Sie bitten die Stadt um Prüfung der Voraussetzungen für eine Tempo 30-Zone bzw. einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung für den Kastanienweg, zwischen Rauener Kirchweg und Alte Petersdorfer Straße.
Ihrem Anliegen, im o.g.Abschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen, kann nicht entsprochen werden.
Begründung:
Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist hier nicht möglich. Gemäß StVO ist dies nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es aus Gründen des Lärmschutzes oder der Verkehrssicherheit notwendig ist.
Im Lärmaktionsplan der Stadt Fürstenwalde sind die beiden Straßenabschnitte aufgrund der geringen Verkehrsbelastung nicht enthalten.
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) angeordnet werden (VwV zu § 41 StVO). In den Lärmschutz-Richtlinien-StV heißt es unter Ziffer 2.2, maßgebend für die Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes sei die RLS-90. Eine Berechnung nach RLS-90 müsste bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben werden und würde mehrere tausend Euro kosten. Aufgrund der geringen Verkehrsstärke ist eine Überschreitung der Grenzwerte jedoch unwahrscheinlich.
Für Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit muss ein Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Dies wurde durch die Polizei geprüft und ist hier nicht der Fall.
Die besonderen Kriterien für eine Aufnahme in die vorhandene Tempo 30-Zone - wie hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hoher Querungsbedarf - konnte nicht festgestellt werden. Im beantragten Bereich des Kastanienweges befinden sich keine bedeutenden Quell- bzw. Zielorte, die dieses generieren könnten. Ebenso wenig ist dieser Abschnitt eine wichtige Radverkehrsverbindung im Stadtgebiet.
Zudem kommen Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Der beantragte Abschnitt des Kastanienwegs dient als Haupterschließung, um insbesondere vom Wohngebiet Paul-Frost-Ring sowie der weiteren umliegenden Wohnbebauung die Zielorte im Süden Fürstenwaldes – z.B. Autobahnauffahrt, Einkaufszentrum oder auch die weitere Verbindung nach Bad Saarow – zu erreichen.
Dies widerspricht der Aufnahme in die bestehende Tempo 30-Zone. Auch wird so der geforderten öffentlichen Ordnung und Sicherheit (z.B. Rettungswesen und Katastrophenschutz) Rechnung getragen.
Gemäß StVO muss an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb einer Tempo 30-Zone grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („Rechts vor Links“) gelten. Die bestehenden Tempo 30-Zonen in Fürstenwalde/Spree wurden aufgrund einer flächenhaften Verkehrsplanung angeordnet. In deren Rahmen wurde auch das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegt.
Deshalb ist derzeit über die Alte Petersdorfer Straße, den Kastanienweg sowie den Rauener Kirchweg ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz sichergestellt. 

20.09.2021
Ihr Hinweis wurde zur Prüfung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree