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Richtungspfeil vor Schule

ID:140910

Sicherheit der Schüler. Um für Klarheit in Punkto Fahrtrichtung im Bereich der Juri-Gagarin Schule zu sorgen, wäre es sehr hilfreich Fahrbahnmarkierungen auf die Strasse aufzubringen. Viele Verkehrsteilnehmer parken gegenüber der Schule und fahren dann entgegen der Fahrtrichtung direkt in die Juri-Gagarin Strasse ein. Das sorgt gerade zu Schulzeiten für Probleme und ist für die Sicherheit der Kinder ungünstig. Vielen Dank.

10.08.2020

Wladislaw-Wolkow-Straße


erledigt

 Antwort der Kommune:

21.01.2021

Sehr geehrter Hinweisgeber/in,
ihrem Vorschlag Richtungspfeile, welche die vorgeschriebene Fahrtrichtung der Einbahnstraße wiedergeben, aufzubringen kann nicht nachgekommen werden. Die StVO sieht diese Pfeile nur in den Bereichen von Knotenpunkten mit mehreren Fahrstreifen vor, um dort dem Verkehrsteilnehmer die Orientierung zu erleichtern, oder in kleinerer Ausführung, wie auch im Stadtgebiet zu sehen, auf Radwegen.
Auch Piktogramme oder andere Bodenmarkierungen, welche die bereits durch Beschilderung angezeigten Regelungen und Vorschriften noch einmal wiederholen, sind für Einbahnstraßen nicht zulässig.
Was kann die Stadt nun aufgrund Ihres Hinweises unternehmen?
An der Einmündung befindet sich noch das alte VZ 353 ("Einbahnstraße"), dieses wird gegen das neuere Verkehrszeichen: VZ 220-10 ("Einbahnstraße, linksweisend") ausgetauscht und zur besseren Sichtbarkeit vor das VZ 274.1 ("Beginn einer Tempo 30-Zone") gestellt. Am Ende der Einbahnstraße wird das VZ 267 ("Verbot der Einfahrt") beidseitig aufgestellt.
Hierzu wird ein entsprechender Verkehrszeichenplan erstellt und beim Straßenverkehrsamt zur Prüfung und Anordnung eingereicht. Sobald die verkehrsrechtliche Anordnung vom Straßenverkehrsamt der Stadt vorliegt, wird die Beschilderung wie zuvor beschrieben umgebaut.
Ein Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern, wie von Ihnen geschildert, lässt sich aber auch damit nicht verhindern. Das die Fahrzeugführer nicht der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen, liegt jetzt schon nicht an mangelhafter Sichtbarkeit der Beschilderung oder fehlender Markierung, sondern an der vorsätzlichen Missachtung der selbigen. Zumal ich mal behaupten möchte, dass 99,9 % der Fahrzeugführer Ortskundige sind, die bestens mit der dortigen Verkehrsführung vertraut sind.
Auch das Ordnungsamt hat hier keine handhabe, da es nur den ruhenden Verkehr innerhalb des Stadtgebietes überwachen darf. Hier hilft, aus meiner Sicht, nur eine ständige Polizeipräsenz. Denn, ein mehr an Beschilderung oder auch Markierung, ändert nichts, wenn die Einhaltung der angeordneten Vorschriften und Regelungen nicht permanent überwacht und Verstöße konsequent geahndet werden.

14.01.2021

Ihr Anliegen wird an das zuständige Amt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Maerker-Redaktion