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Verkehrsberuhigte Zone "Spielstraße"

ID:137235

Die Straße Altstadt (Verkehrsberuhigte Zone - Schrittgeschwindigkeit!)von der Wilhelm-Külz-Straße bis zur Sembritzkistraße wird von vielen Fahrzeugen als Durchgangsstraße benutzt. Anlieger können das nicht sein. Die Straße hat keinen Fußweg und ist teilweise Bestandteil des Spreeradweges. Da die Fahrzeuge fast immer mit überhöhter Geschwindigkeit (teilweise mit 50-60 kmh) unterwegs sind, werden hier laufend Fußgänger und Radfahrer aufgescheucht, von spielenden Kindern ganz zu schweigen.Die Anwohner der Altstadt und der Henry-Hall-Straße sind einer hohen Geräuschbelästigung ausgesetzt. Im Moment wird dieser Zustand durch die Bauarbeiten Wilhelm-Külz-Straße Ecke Karl-Marx-Straße unerträglich. Für eine "Spielstraße" ist das ein unhaltbarer Zustand, der unserer Meinung nur durch ein Durchfahrtsverbot geändert werden kann. Außer Besucher des Bootshauses und wenigen Anwohnern muß eigentlich niemand diese Straße benutzen. Weiterhin wird durch das Befahren dieser Straße durch viele LKW, für die diese Straße sicher nicht ausgelegt wurde, der Belag stark in Mitleidenschaft gezogen.

02.07.2020
Fürstenwalde
Altstadt


erledigt

 Antwort der Kommune:

11.08.2020

Die Straße Altstadt ist keine Privatstraße, sondern eine öffentlich gewidmete Straße und somit für den Gemeingebrauch freigegeben. Sie steht damit der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung und nicht nur den Anliegern! Selbstverständlich lässt sich durch Zusatzzeichen, wie z.B. "Anlieger frei" oder auch "Lieferverkehr frei" der Kreis der Nutzungsberechtigten einschränken, jedoch stellt sich da die Frage: "Wer soll das überwachen?" bzw. ist dies von der Stadt überhaupt gewünscht. Zudem ist zu bedenken, dass solch eine Nutzungseinschränkung eine Vorbildwirkung auf viele vergleichbare Straßen in der
Stadt Fürstenwalde/Spree nach sich ziehen könnte. Da mit Widmung einer Straße auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die jeweilige Gemeinde übergehen, kontrolliert diese im Zuge der regelmäßig durchgeführten Kontrollen den Zustand der Straßen. Sollte dabei festgestellt werden, dass z.B. Fahrbahnschäden durch die Befahrung der Straße mit LKW auftreten, würden natürlich zur weiteren Schadens- bzw. Gefahrenabwehr geeignete Maßnahmen getroffen werden. Mir ist nicht bekannt, das solche von dem zuständigen Mitarbeiter bisher für notwendig befunden wurden. Ich denke auch das der LKW-Verkehr, der zur Errichtung der anliegenden Wohngebiete notwendig war, um ein vielfach größer war als der derzeitige. Von ortskundigen Fahrzeugführern kam es nun bei der Sperrung der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, für einen Zeitraum von 5 Tagen aufgrund einer Havarie, zu einer vermehrten Nutzung der Altstadt, wie auch der Otto Nuschke-Straße, als Umfahrung. Wie soll
die Stadt denn darauf Einfluss nehmen? Verständlicherweise möchte niemand vom Fahrzeugverkehr betroffen sein, aber dies ist in einem Stadtgebiet schier unmöglich. Betreffs der erwähnten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, müsste sich der Bürger bitte an die Polizei
wenden, da die Überwachung des fließenden Verkehrs so wie die Verfolgung von z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang mit zu den Aufgaben der Polizei und nicht der Stadt gehört.