Ihre Anliegen in Blankenfelde-Mahlow

MaerkerPlus ist eine Erweiterung des Maerker-Portals. Bei MaerkerPlus geht es um Ihren Wunsch und das Bedürfnis mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Sie helfen uns als Verwaltung, die Anliegen der Einwohnerschaft gezielt zu erfassen und weiterzuleiten, Stimmungsbilder in der Bevölkerung zu generieren und jegliche Missstände schneller festzustellen und zu bearbeiten. Mit einem Eintrag auf MaerkerPlus können Sie selbst an Entscheidungen und Prozessen der örtlichen Gemeinschaft mitwirken. MaerkerPlus ist übersichtlich gestaltet und für alle nutzbar, auch anonym. Sie entscheiden selbst, ob das Anliegen öffentlich oder nicht-öffentlich ist. Eine persönliche Antwort der Verwaltung erfolgt, sofern Kontaktdaten angegeben wurden.

Es sind aktuell 120 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Beseitigung einer Unfallquelle

ID:149400

Glasower Damm Ecke Donaustrasse. Hier stehen von Mahlow her kommend grundsätzlich parkende Fahrzeuge bzw. Anhänger, die die Einsicht aus bzw. in die Donaustrasse behindern. Seit an dieser Stelle Poller aufgestellt sind um die Grünfläche zu schützen, stehen die geparkte Fahrzeuge auf der öffentlichen Verkehrsfläche. Diese Unfallquelle könnte durch die Beschilderung "Absolutes Halteverbot" an dieser Stelle beseitigt werden. Ich selber stand bereits zweimal mit meinem Auto vor einem fahrenden PKW auf dem Glasower Damm, weil ich nach dem Stoppschild ausgangs der Donaustr. fast bis zur Mitte des Glasower Dammes fahren musste um Einbick nach links haben zu können. Ich bitte diese Gefahrenquelle, auf welche Weise auch immer, zu beseitigen.

26.10.2020
Glasower Damm Ecke Donaustrasse.

erledigt

 Antwort der Kommune:

29.10.2020 - Diese Situation wurde bereits durch das Team Sicherheit und Ordnung und das Gemeindeplanungsamt geprüft mit folgendem Ergebnis: 

In der Oderstraße besteht im Abschnitt Glasower Damm bis Nelkenstraße beidseitig ein eingeschränktes Haltverbot. Auf dem Glasower Damm besteht in Fahrtrichtung Mahlower Zentrum ein eingeschränktes Haltverbot in der Zeit vom 16-22h. Im frei bleibenden Teil (Glasower Damm Fahrtrichtung Schule) werden Fahrzeuge / Anhänger abgestellt. Diese Fahrzeuge / Anhänger stehen korrekt, Parkreglementierungen gibt es an dieser Stelle nicht und der 5m Bereich zur Einmündung wird freigehalten. Die abgestellten Fahrzeuge / Anhänger dienen im Nebeneffekt der Geschwindigkeitsreduzierung vor dem, entlang der Schule geltenden 30km/h Abschnitt. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Handlungsbedarf.

27.10.2020 - Vielen Dank für Ihren Eintrag. Dieser wird zur Prüfung weitergeleitet.

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Schallschutzwand an der B96

ID:147458

Ich möchte auf diesem Wege den Gedanken an eine Schallschutzwandverlängerung an der B 96 um ca. 200 Meter ins Spiel bringen. Es ist schön dass jemand daran gedacht hat, eine Schallschutzwand zwischen Roter Dudel und der B 96 zu errichten. Jedoch hatte dieser Jemand keinen Ortsplan zur Hand, um zu sehen, dass die Wohnsiedlung an dem Jetzigen Ende der Schallschutzwand nicht zu Ende ist. Es kommt das ganze Jahr hindurch zu einer ständigen Geräuschbelastung. Diese wird bei Regen noch deutlich lauter. Man kann im Garten sitzend ziemlich genau erahnen, wo die Schallschutzwand beginnt bzw. aufhört. Ich möchte Ihnen nun keine Antwort an die Hand geben, jedoch ahne ich den Inhalt Ihrer Antwort. "...Der Landkreis Teltow-Fläming ist nicht zuständig. ..." Der Landkreis Dahme Spreewald wird dies genau so sehen, da ja niemand an besagter Stelle wohnt. Dennoch freue ich mich auf eine Antwort von Ihnen.

06.10.2020
Roter Dudel, Leonstraße, Paulstraße, B96

erledigt

 Antwort der Kommune:

23.11.2020 - Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 31.05.2002 wurde für den vierstreifigen Ausbau der B 96 südlich von Berlin von der Anschlussstelle Rangsdorf bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg auf dem Teilabschnitt von Bau-km 5+335,838 bis Bau-km 8+026,231 das Baurecht rechtskräftig erteilt. Entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses wurde eine 390 m lange und bis zu 4 m hohe Lärmschutzwand, welche zum Schutz des Tagzeitraums gilt,  am Roten Dudel errichtet. Auf die Möglichkeit der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge wurden die durch Überschreitung der Auslösewerte betroffenen Hauseigentümer in  der Maxim-Gorki-Straße, Paulstraße, Schülerstraße, Trebbiner Straße und Kleinziethener Straße informiert. Von den 17, dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz besitzenden Gebäuden/ Hauseigentümern wurde entsprechend vorliegender Akten der passive Lärmschutz an 2 Gebäuden realisiert. An den anderen 15 Gebäuden wurde passiver Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge auf Grund eines Verzichtes oder fehlender Rückmeldung nicht realisiert.

Überall dort, wo laut Planfeststellungsbeschluss kein aktiver oder passiver Lärmschutz dem Grunde nach vorgesehen wurden, waren die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge eingehalten und somit die Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus der B 96 dem Grunde nach nicht erfüllt. Ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzlichen aktiven Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand am Roten Dudel liegt im Rahmen der Lärmvorsorge nicht vor.

Ein nachfolgender Vergleich der zu Grunde gelegten Verkehrskennwerte in der Planfeststellung (Prognose 2014) und aktuell vorliegender Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 2015 (SVZ 2015) zeigt, dass die für das Jahr 2014 prognostizierten Kennwerte weit über den Kennwerten aus der SVZ 2015 gelegen sind. Es gibt somit keinen Ansatz den planfestgestellten aktiven Lärmschutz am Roten Dudel bzw. den Umfang des dem Grunde nach festgestellten passiven Lärmschutz in Frage zu stellen.

Verkehrskennwerte der B 96

(zwischen B 96a bis Bauende)

Planfeststellung mit

Prognose 2014

SVZ 2015

DTV

38.600 Kfz/24h

18.715 Kfz/24h

Lkw-Anteil

12 %

3,2 % tags, 6,0 % nachts

Neben Lärmschutz im Rahmen des Neu- oder Ausbaus von Straßen (Lärmvorsorge) können an Bestandsstraßen, zu der die ausgebaute B 96 im Bereich des Roten Dudels nach Inbetriebnahme gehört, auch die Voraussetzungen zum Lärmschutz überprüft und ggf. Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung realisiert werden.

Lärmschutz an bestehenden Straßen wird als freiwillige Leistung auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Er kann im  Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Lärmschutz) oder in Maßnahmen an der Straße (aktive Lärmschutzmaßnahmen), wenn diese keine unverhältnismäßig hohen Aufwendungen gegenüber passiven Maßnahmen an den baulichen Anlagen erfordern. Lärmsanierungsmaßnahmen setzen voraus, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden. Die Wohngebäude am Roten Dudel befinden sich in einem Wohngebiet, für welches entsprechend den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Auslösewerte der Lärmsanierung in Höhe von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts  anzusetzen sind.

Im Rahmen der Lärmsanierung sind im Vergleich zur Lärmvorsorge Verkehrskennwerte aus dem Bestand (siehe SVZ 2015) zu berücksichtigen. Wie aus oben stehender Tabelle ersichtlich wird, ist gegenüber der Verkehrsprognose 2014 in der SVZ 2015 eine Halbierung der Verkehrsstärke (DTV)  und mehr als eine Halbierung des Lkw-Anteils zu verzeichnen. Damit einher geht rein rechnerische eine Minderung der Schallimmissionen von mindestens 3 dB(A). Betrachtet man die in der Planfeststellung auf Grundlage der Verkehrsprognose 2014 ermittelten Beurteilungspegel, die maximal Werte von 60 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts am Roten Dudel aufweisen, sind im Rahmen der Lärmsanierung mit Berücksichtigung der Verkehrszahlen aus der SVZ 2015 maximale Beurteilungspegel von 57 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts zu erwarten. Mit der damit einhergehenden Unterschreitung der oben aufgeführten  Auslösewerte aus der Lärmsanierung werden somit die Grundvoraussetzungen zur Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an der B 96 im Bereich des Roten Dudels nicht erfüllt. Eine Realisierung von zusätzlichen aktiven aber auch passiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 96 im Bereich des Roten Dudels  ist im Rahmen der Lärmsanierung somit nicht möglich.

Unabhängig davon können sich die Hauseigentümer, die bereits mit dem Ausbau der B 96 über die Möglichkeit der Realisierung von passivem Lärmschutz informiert wurden und noch nicht auf die Realisierung von passiven Lärmschutzmaßnahmen verzichtet haben, gern mit der Bitte auf Realisierung dieser Maßnahmen an den Landesbetrieb Straßenwesen wenden. Der Anspruch auf planfestgestellte Lärmvorsorgeansprüche erlischt erst 30 Jahre (§ 197 BGB) nach der Verkehrsfreigabe (§ 199 BGB). 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Abteilung 40 – Planung
Dezernat 43
Sachgebiet 433a „ Sachgebiet Umweltschutz und Landschaftspflege Süd I“

09.10.2020 - Vielen Dank für Ihren Eintrag. Da es sich um eine Bundesstraße handelt, ist die Gemeinde nicht dafür zuständig. Wir leiten Ihr Anliegen aber an die entsprechende Behörde weiter. 

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Bäume des Jahres pflanzen

ID:146807

Die Winterlinde, die Gemeine Fichte, die Ess-Kastanie und die Flatterulme sind einige Bäume aus der Reihe "Baum des Jahres" . Sie können Zeugen des Lebens für Generationen werden, wenn wir sie wachsen lassen. Sie spenden Schutz, ihre Früchte bieten Nahrung, ihr Holz schenkt uns Wärme. Einen Platz in unserer Gemeinde zu finden, wo jedes Jahr der Baum des Jahres gepflanzt wird, wäre schön. Nicht vereinzelt, sondern an einer Stelle. Gut vorstellbar wäre auch die Bäume nachgeholt zu pflanzen. Das hieße alle Bäume die in den letzten 30 Jahren Baum des Jahres waren an einem Ort. Ein Ort mit Bänken zum Verweilen, mit Erklärungen zu jedem einzelnen Baum des Jahrs; als Platz zum Treffen und Picknicken oder einfach nur zum Verweilen, vielleicht aber auch eine "Allee der Bäume" in Blankenfelde - Mahlow mit Patenschaften für Menschen oder Institutionen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen.

30.09.2020
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Fladderlohausen_Rundweg_OOWV.jpg

 Antwort der Kommune:

03.06.2021 - Der Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Umwelt berät im TOP 11: Bürgerhaushalt // Bäume des Jahres pflanzen - Konzept zur Umsetzung

09.03.2021 - In der letzte Sitzung des Finanzausschusses am 24.02.2021 wurde über diesen Vorschlag gesprochen. Er wird im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt weiter behandelt.

12.01.2021 - Über den Vorschlag soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Umwelt informiert und bei weiteren Baumpflanzungen der Gemeinde berücksichtigt werden. Gelder für Baumpflanzungen stehen im Haushalt zur Verfügung, sodass dieser Vorschlag über diesen Bereich realisiert werden kann.

27.10.2020 - Ihr Vorschlag wird im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung am 25. November 2020 behandelt.

09.10.2020 - Vielen Dank für Ihre Idee. Diese wird zur Beratung weitergeleitet.

 

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