Prüfauftrag gemeinsamer Fuß- und Radweg bzw. Möglichkeit zur Erhöhung Sicherheit für Radfrahrende
ID:255903
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Marienfelder Straße in Richtung Waldblick parallel zur Straße auf der Brücke, ein gemeinsamer Rad- und Fußweg zulässig und umsetzbar ist. Möglicherweise aber auch eine entsprechende Beschilderung, die deutlich macht, dass das Überholen von Radfahrenden bei Nutzung der Straße verboten ist. Die Einfahrt nach Waldblick stellt für Radfahrende mit Benutzung der vorgeschriebenen Marienfelder Straße, eine erhebliche Gefährdung da. Die Marienfelder Straße wird nicht nur von zahlreichen Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zur Schule von und nach Waldblick genutzt, sondern auch von Radfahrenden von und nach Berlin. Der nebenseitige Gehweg parallel auf der Brücke, verfügt über eine Breite, um auch für Radfahrende genutzt werden zu können, ähnlich wie an anderen Stellen in Blankenfelde-Mahlow, wo das bereits in ähnlicher Form und Breite praktizierte wird.
17.07.2023
Antwort der Kommune:
17.07.2023 Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wird weitergeleitet.
01.08.2023 Der Hinweis wurde im Haus beraten und im Ergebnis an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming weitergeleitet.