Strassenverkehr
ID:236042
Um über den provisorischen Fussgängerüberweg Trebbinerstrasse zukommen, braucht man ganz viel Glück. Es ist eine Zumutung und teilweise sogar lebensgefährlich. Vor allem ist es ein Schulweg. Kaum ein Fahrzeug hält hier an. Ist es nicht möglich, dort 30 kmh aufzustellen?
22.01.2023
Trebbinerstrasse in Mahlow , Fussgängerweg
Antwort der Kommune:
07.02.2023 - Die Gemeinde hat Ihr Anliegen an die zuständige Behörde - das Straßenverkehrsamt des Landkreises - weitergeleitet. Folgende Antwort stellen wir zur Verfügung: An Fußgängerüberwegen haben gemäß § 26 StVO Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Rollstühlen o. Krankenfahrstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, wenn nötig, müssen Sie warten. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht erforderlich. Verkehrszeichen sind nach § 45 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) und unter Beachtung von § 39 Abs. 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Wir werden den Hinweis an die zuständige Polizei, zwecks Verkehrsüberwachung weiterleiten.
24.01.2023 - Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wird weitergeleitet.