Feuerschalen
ID:45495
Ist das Betreiben von Feuerschalen, oder "Schwedenfeuer " im näheren Umkreis von Häusern erlaubt?
29.06.2017
Antwort der Kommune:
Ja. Es ist aber darauf zu achten, dass die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden. Außerdem darf die Feuerschale nicht größer als 1x1 Meter sein.
Zu beachten sind ebenfalls die aktuellen Waldbrandwarnstufen. Bei großer Trockenheit sollte das Feuer nicht unbeobachtet bleiben. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann steht einer "gemütlichen Runde" an der Feuerschale nichts entgegen.