Beschreibung
Datum/Ort/Foto
Laubdeponie Schildow
ID:96888
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schließung der hiesigen Laubdeponie an der Schönfließer Straße bewegt viele Bürgerinnen und Bürger. Seit der Schließung nimmt der Unrat in den umliegenden Wälder stark zu. Mir ist durchaus die nur bedingte Zuständigkeit der Gemeinde bekannt. Jedoch bitte ich Sie im Namen vieler Bürger mit Nachdruck denDialog mit dem Landkreis ernsthaft zu suchen. Die Kirchengemeinde als Eigentümer der Fläche unterstützt den Betrieb der Deponie. Sie stellt eine unablässige Lösung in ökologischer Form für die Gemeinde da. Bei 6000 Einwohner im grünen Ortsteil Schildow, müssen wir gemeinsam den Erhalt einer solchen Einrichtung fördern und mit entsprechendem Nachdruck handeln. Die Unzufriedenheit vieler Bürgerinnen und Bürger hat mich zu diesen Zeilen bewogen. Der jetzige Betreiber ist auch gewillt Auflagen im Rahmen (Verkleinerung der Fläche außerhalb des LSG etc.) zu erfüllen. Beste Grüße C. Knaak
09.05.2019
Antwort der Kommune:
Sehr geehrter Herr Knaak,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch der Gemeinde Mühlenbecker Land liegt viel daran, der Vermüllung der Landschaft – dazu gehören illegale Kompostabfälle in den Wäldern – entgegenzuwirken. Daher setzten wir uns intensiv dafür ein, dass unsere Bürgerinnen und Bürgern wieder eine Möglichkeit erhalten, auch innerhalb unserer Gemeinde kompostierbare Abfälle auf einer geordneten Deponie (Annahmestelle) zu entsorgen.
Leider ist die Wiedereröffnung der von Ihnen genannten Laubdeponie komplexer als es sich für einen Außenstehenden darstellt. Ich möchte daher etwas ausholen: Seit 1990 gab es in Schildow erst eine Annahmestelle für kompostierbare Abfälle und später eine Laubdeponie, die von einer privaten Firma betrieben wurde. Der Standort der Laubdeponie ist eine private Fläche. Eigentümer der Fläche ist die Evangelische Kirchengemeinde Schildow. Die Gemeinde Mühlenbecker Land trat als Pächter der Kirche auf und verpachtete die Fläche gleichzeitig an den Betreiber der Laubdeponie. 2018 musste durch eine anonyme Anzeige der Betrieb eingestellt werden. Der Betreiber muss nun eine neue Betriebserlaubnis beantragen, was mit nicht unerheblichen Kosten und Problemen behaftet ist. Dabei sind vor allem der Betreiber und der Eigentümer der Fläche gefragt.
Die Gemeinde selbst ist hier nur beschränkt handlungsfähig, da es sich ja um eine Privatfläche und eine Privatfirma handelt. Wir wendeten uns an die Kommunalaufsicht des Landkreises und beauftragten parallel ein Rechtsanwaltsbüro: Beide stellten unabhängig voneinander fest, dass eine Gemeinde nicht für private Zwecke eines Dritten Grundstücke anmieten darf, wenn dies nicht für die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben nötig ist (§ 78 Absatz 1 BbgKVerf). Wie Sie selbst bereits feststellten, ist die Abfallentsorgung Aufgabe des Landkreises und nicht der Gemeinde. Würde die Gemeinde hier aktiv tätig, geraten wir in den Verdacht der Vorteilsnahme für einen Dritten (Betreiber/Flächeneigentümer); dies wäre strafbar.
Da wir also nicht direkt helfen dürfen, setzt sich die Gemeinde indirekt für die Laubdeponie ein: Wir sind mit allen Akteuren im Gespräch, beraten und schlagen Maßnahmen vor. Allerdings befindet sich die Fläche der Laubdeponie im Landschaftsschutzgebiet und es sind umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig, damit der Landkreis eine Ausnahme- und Baugenehmigung erteilt. Der Aufwand und die voraussichtlichen Kosten für Betreiber und Eigentümer sind also immens.
Ich möchte Ihnen versichern, wir bleiben dran! Die Gemeinde darf, wie schon erklärt, selbst keine Laubdeponie betreiben. Allerdings prüfen wir parallel weitere Lösungsmöglichkeiten, zum Beispiel ob ein Vor-Ort-Service in Zusammenarbeit mit dem Landkreis möglich ist, ohne dabei gegen das Kommunalrecht zu verstoßen.
Bis dahin kann ich den Bürgerinnen und Bürgern nur empfehlen, das Dienstleistungsangebot der AWU Velten oder anderen Anbieter in Anspruch zu nehmen, wie dies die Mehrzahl der Bewohner unseres Landkreises tut. Laub sowie Grün, Baum- und Strauchschnitt können Sie in den Laubsäcken oder mit den Marken der AWU auch direkt vor Ihrem Grundstück abholen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister