Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
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Es sind aktuell 355 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Fußgängerinseln

ID:109736

Sehr geehrte Damen und Herren, von der Hauptstraße/Bahnhofstraße in Schildow bis zur Schönfließer Straße/Berliner Straße in Mühlenbeck gibt es auf einer Strecke von ca. 3 km keine sichere Überquerung der viel befahrenen Straße. In Hinblick auf Kinder (Stichwort Schulweg) und ältere Menschen sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Vor allem an im Bereich Hauptstraße/Mönchmühlenstraße und Mühlenbecker Straße/Schillerstraße sehe ich persönlich erhöhte Gefahrenstellen. Ich bitte Sie um Einrichtung von mindestens eine Fußgängerinseln pro Kilometer, wie es sie beispielsweise gegenüber des REWE gibt. Diese könnten ggf. auch Einfluss auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit haben. Abseits davon bedanke mich für die unkomplizierte bürgernahe Möglichkeit ein Anliegen vorzutragen. Auch wenn dieses kein Erfolg haben sollte. Mit freundlichen Grüßen N. Slawik

12.09.2019
Schildow bis Mühlenbeck

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrter Herr Slawik,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Bedenken kann ich als Bürgermeister gut verstehen. Die Situation ist der Kommune, dem Straßenbaulastträger und auch der Straßenverkerhsbehörde des Landkreises Oberhavel bekannt.

Es stellt sich jedoch als äußerst problematisch dar, eine sichere Querungsmöglichkeit baulich oder verkehrsrechtlich zu schaffen, denn an keiner Stelle der Mühlenbecker Straße ist eindeutig eine Bündelung von Fußgängerquerungsverkehr zu erkennen.

Eine Querungshilfe ist nach Ansicht der Fachleute nur dann sinnvoll, wenn der Fußgänger diese direkt anläuft, um an ein Ziel auf der anderen Straßenseite zu gelangen. Als Beispiel ist hier die Schönfließer Straße in Schildow zu benennen. Der REWE-Supermarkt u.a. löst einen hohen Ziel- und Quellverkehr für Fußgänger aus. In diesem Bereich ist es sinnvoll, dass der Fußgängerverkehr gebündelt über die Straße geführt wird.

Nach Ansicht der Fachabteilung und der Straßenverkehrsbehörde ist dies für die Mühlenbecker Straße derzeit nicht erkennbar. Persönlich möchte ich das Anliegen gern noch einmal thematisieren, da auch ich die Situation als nicht befriedigend empfinde.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Lärmminderungsmaßnahmen in Schildow/Mühlenbecker Straße

ID:109720

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir sind Anwohner der Mühlenbecker Straße und dem immer stärker werdenden Verkehrslärm ganztägig in einem kaum mehr zu ertragendem Maße ausgesetzt. Laut Lärmaktionsplan des Jahres 2013 der Gemeinde sollten in unserer Straße Maßnahmen ergriffen werden, die diese Belastungen vermindern (Kapitel 7.2. ...Tempo 30 in der Nacht als Maßnahme zur Lärmminderung...). Es ist jedoch seitdem nichts passiert. Meine Nachfrage in der Sprechstunde der Ortsvorsteherin Frau Gaideck ergab lediglich ihre Aussage: "Da können wir nichts tun, weil es sich um eine Landesstraße handelt.". Damit geben wir uns nicht zufrieden, zumal andere Gemeinden zeigen, dass dies in analogen Fällen möglich ist. (Siehe https://www.juraforum.de/recht-gesetz/gemeinde-darf-tempo-30-aus-laermschutzgruenden-festlegen-632102). Welche Maßnahmen können wir im vorliegenden Fall von Ihnen erwarten? Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass auch die Lärmbelästigung in der Hauptstraße in Schildow, die sich Nahe dem Ortseingang in die genannte Mühlenbecker Straße und die Schönfließer Straße teilt, massiv ist. Gefühlt nimmt das Verkehrsaufkommen stetig zu und während tagsüber der andauernde Verkehrsfluss aus PKW und LKW belastet, entsteht abends und nachts der Eindruck, dass den vorbeifahrenden Autofahrern überhaupt nicht klar ist, dass sie durch eine Ortschaft fahren oder es ihnen einfach egal ist.

12.09.2019

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrte Frau Schachtebeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage in meiner Virtuellen Sprechstunde über den MaerkerPlus.

Ich kann Ihre Sorgen verstehen, denn das Verkehrsaufkommen in der Mühlenbecker Straße sowie in der Hauptstraße in Schildow ist groß. Wie Sie jedoch richtig feststellen, befinden sich beide Straßen nicht in der Baulast der Gemeinde. Es handelt sich um eine Landes- und sogar eine Bundesstraße. Schon mehrfach hat sich unsere Gemeinde dafür eingesetzt, an vergleichbaren Straßen verkehrsberuhigende Maßnahmen wie bspw. Temporeduzierungen umzusetzen. Leider wurden unsere Anträge bisher mehrheitlich abgelehnt, da die Flüssigkeit des Verkehrs an Landes- und Bundesstraßen für die zuständige Verkehrsbehörde eine höhere Priorität hat.

Die Gerichtsverhandlung, auf welche Sie verweisen, ist leider noch nicht endgültig ausgeurteilt. Die Mannheimer Richter ließen zu dem von Ihnen angesprochenen Urteil ausdrücklich die Revision zu. Es handelt sich daher bisher lediglich um eine Einzelfallentscheidung, die für uns nicht anwendbar ist.

Doch wir geben nicht auf, sondern setzen uns weiterhin dafür ein, den Straßenlärm in unserer Gemeinde zu reduzieren. Wie Sie richtig feststellen, hatten die Gemeindevertreter im Jahr 2013 im Lärmaktionsplan (LAP) der Stufe 2 per Selbstbindungsbeschluss verschiedene Maßnahmen für eine Lärmminimierung beschlossen, die auch teilweise bereits umgesetzt wurden. Dieser Maßnahmenplan wurde nun weiterentwickelt und fortgeschrieben in einem LAP der Stufe 3. Am 02.09.2019 wurde der Entwurf der Fortschreibung in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung gebilligt. Die öffentliche Auslegung wird im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht, welches am 09.10.2019 erscheint. Darüber hinaus ist es vorgesehen, am 22.10.2019 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Ich lade Sie herzlich ein, diese Gelegenheiten zu nutzen, um sich mit der weiteren Planung vertraut zu machen und Ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken mit einzubringen. Ich hoffe, dass wir den neuen Maßnahmenkatalog bis 2020 beschließen, damit wir dann weitere aufeinander abgestimmte Maßnahmen in Angriff nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Spiel und -Bolzplatz Zühlsdorf

ID:109060

Betrifft: Bürgerhaushalt 2020 Wir bitten zum wiederholten Mal um eine Beschilderung der Nutzungszeiten für den Bereich des Spielplatzes in Zühlsdorf. Da es oft zu nächtlichem, lauten und ruhestörenden Lärm durch Kinder und Jugendliche kommt. Hier stellt sich auch die Frage, wer ist verantwortlich, wenn sich Jugendliche nach 22:00 Uhr und bis in den frühen Morgenstunden auf diesem Gemeinde Gelände unbeaufsichtigt aufhalten und bei lauter Musik feiern?

05.09.2019
Spiel - und Bolzplatz 16515 Zühlsdorf

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrter Herr Heidel,

gern teilen wir Ihnen mit, dass die Schilder für den Spiel- und Bolzplatz noch im September beschafft und dann aufgestellt werden.

Als Bürgermeister und Bürger stelle ich mir ebenfalls oftmals die Frage, inwieweit die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen.

Im Fall der Ruhestörung in der Nacht und in den frühen Morgenstunden ist die Polizei zuständig. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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