Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
Auch der Bürgerhaushalt Mühlenbecker Land wird hier über den MaerkerPlus gepflegt: Wählen sie im Suchfeld das Schlagwort „Bürgerhaushalt“ und lassen Sie sich alle Vorschläge anzeigen. Über den Button „Anliegen eintragen“ reichen Sie selbst einen Vorschlag ein. Geben Sie bitte Name, Adresse und Telefonnummer/E-Mail an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Es sind aktuell 355 Anliegen eingetragen.

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Datum/Ort/Foto

Sondergebiet Wochenendhaus Zühlsdorf Vordere Fuchsgasse

ID:125016

Hallo, wie kann ich offiziell einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplan OT Zühlsdorf beantragen. Es geht mir hauptsächlich um die Art der Nutzung des Gebietes der Gartenhaussiedlung zwischen Bahnhof Zühlsdorf und GRZ 0,2. Wie kann dort die Art der Nutzung auf Sondergebiet Wochenendhaus geändert werden? Grüße Andreas

16.02.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie als Bürger leider nicht stellen. Nur im Rahmen einer öffentlichen Auslegung zum Flächennutzungsplan haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

Ein konkreter Termin für die Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land kann aktuell nicht benannt werden. Der Entwurf des FNPs wird gerade erarbeitet. Dabei ist es vorgesehen, das von Ihnen benannte Gebiet "Gartenhaussiedlung" in dem Entwurf als Gartenland darzustellen.

Sobald der Entwurf vorliegt, werden die Auslegungstermine durch das Amtsblatt, auf unserer Homepage und über die Mühlenbecker Land App bekannt gegeben. Die relevanten Unterlagen können Sie dann auf unserer Homepage im Bereich Bauen & Wirtschaft einsehen und eine begründete Stellungnahme abgeben, in der Sie die Darstellung des Gebietes auf "Sondergebiet Wochenendhausbereich" beantragen.

Das durch die Gemeinde Mühlenbecker Land beauftragte Planungsbüro wird schließlich prüfen, ob Ihr Antrag umgesetzt werden kann. Da das Gebiet der Fuchsgasse planungsrechtlich jedoch als Außenbereich anzusehen ist und die Fläche im Landschaftsschutzgebiet "Westbarnim" liegt, ist die Umwandlung in ein "Sondergebiet Wochenendhausbereich" als eher schwierig einzustufen. Dazu müsste der Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden. Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg müsste dem zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Umsetzung der Maßnahmen aus Lärmaktionsplan für die Mühlenbecker Straße in Schildow

ID:123823

Die Lärmbelästigung in der Mühlenbecker Straße in Schildow hat sich seit der Einführung des Parkverbotes in dieser Straße weiter zuspitzt und ist für die Anwohner unerträglich. Die Straße wird nun zunehmend zum Rasen und Überholen benutzt. Wo bleibt die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes (Tempo 30 in dieser Straße)? Warum wird die Tempo 30-Zone für diese Straße in unserer Gemeinde nicht realisiert, während es in unserem Landkreis viele Beispiele gibt, wo sich die Gemeinde für Ihre Anwohner einsetzte und ein ganztägiges Tempo 30-Limit wegen Lärmschutz für die Anwohner auch auf Bundes- und Landesstraßen eingeführt wurde. Beispiele: B96 Ortsdurchfahrt Nassenheide L20 durch Alt-Borgsdorf und Pinnow Ich vermisse hier das Engagement der Gemeinde und den Einsatz zum Schutz ihrer Anwohner!

04.02.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen stellen eine Handlungsempfehlung für die Gemeinde und die Straßenverkehrsbehörde dar. Sie begründen dabei keinen Anspruch auf Umsetzung. Für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig.

Auch ich als Bürgermeister und Bürger bedaure sehr, dass sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer an die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortslage halten.

Das bis vor einigen Wochen noch zulässige Parken auf der Mühlenbecker Straße beruhigte den fließenden Verkehr. Jedoch kam es zu den Spitzenverkehrszeiten oftmals zu Behinderungen durch die Vielzahl der Fahrzeuge, sodass schließlich das bestehende Halteverbot durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde.

Ihre Anfrage nehme ich aber zum Anlass, die Polizei um vermehrte Geschwindigkeitskontrollen zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

Vorschlag 5: Kreisverkehr Bahnhof-/Glienickerstraße, OT Schildow

ID:123316

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir schlagen vor, aus Sicherheitsgründen einen Kreisverkehr an der Kreuzung/Dreieck der: Bahnhofstraße - Glienicker-Straße und der Karl-Liebknecht-Straße, in Schildow, zu erstellen. Dort geraten Verkehrsteilnehmer regelmässig in eine äusserst bedrohliche Lage. Kommend aus Richtung Glienicke-Nordbahn mit dem Abbiegeziel links in die Bahnhof-Straße ist es lebensgefährlich! Die dort wohnhaften Anwohner in der Verlängerung der Karl-Liebknecht-Straße parken auf der Straße und behindern die Durchfahrt. Die Straße ist für parkende Fahrzeuge und sich begegnende Verkehrsteilnehmer zu schmal. Diese musste auf jeden Fall verbreitert werden. Man könnte aus dem Kreisverkehr einen attraktiven und einladenden Platz gestalten, z.B mit Lavendel und anderen attraktiven Pflanzen und mit der Aufschrift/Slogan der Gemeinde (vielleicht mit Blümchen) in der Mitte des Kreisverkehrs "Das Glück liegt so nah", gestalten. Vielen Dank! Mit besten Grüße, Ihre Familie Lause

29.01.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Der Vorschlag ist nicht zur Abstimmung zugelassen. Gründe: das Vorhaben liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde.

 

 

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