Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
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Es sind aktuell 355 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Tempo 30 innerorts im Mühlenbecker Land

ID:200573

Sowohl die teils sehr schlechten Straßenverhältnisse (siehe Hauptstraßen Mühlenbeck) als auch die örtlichen Gegebenheiten (zB. scharfe Kurven insbesondere im OT Schönfließ) bedingen bereits jetzt vielerorts eine Geschwindigkeitsdrosslung auf Tempo 30. Zusätzlich fehlen innerorts oftmals Fahrradwege, und die teils für Radfahrer freigegebenen Fußgängerwege sind viel zu schmal, so daß diese insbesondere zu Stoßzeiten (zB Schulbeginn/Ende) nicht gemeinschaftlich genutzt werden können. Eine Tempo 30 Zone innerorts würde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen, den weiteren Verfall der Straßen verlangsamen, den Schilderwald reduzieren und nebenbei CO2-Emissionen einsparen.

09.02.2022

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Wir als Gemeinde und ich als Bürgermeister unterstützen vollumfänglich jegliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen ist jedoch nicht die Gemeinde, sondern die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel.

Generell kann die Straßenverkehrsbehörde den Verkehr auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen beschränken. (§ 45 StVO).

Allerdings müssen für die daraus folgenden Einschränkungen des fließenden Verkehrs triftige Gründe vorliegen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt lt. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO Tempo 50 km/h als Grundregel. Eben diese Ordnung des Verkehrs würde durch eine Temporeduzierung eingeschränkt.

Ihren Hinweis haben wir aber zum Anlass genommen, die Straßenverkehrsbehörde erneut auf die Problematik hinzuweisen.

Mit freundliche Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

30er Kurve!

ID:189717

Die Kurve Glienicker Straße/Bahnhofstraße in Schildow muss auf 30kmh. Es ist unverantwortlich dort mit 50kmh durchzufahren. Man traut sich kaum die Straße dort zu überqueren, wenn man zur Bushaltestelle will. Man kann nichts einsehen und plötzlich kommen die Autos um die Kurve geschossen. Jeden Tag steigen dort Kinder und auch Senioren die nicht schnell rennen können ein und aus und müssen sie Straße überqueren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dort was passiert. Ich als Mutter mit Kinderwagen mache extra einen großen Umweg, um zur Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite zu kommen.

01.11.2021
Kurve Glienicke Straße - Bahnhofstraße in Schildow, Bushaltestelle Glienicker Straße

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Wir als Gemeinde und ich als Bürgermeister unterstützen vollumfänglich jegliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen ist jedoch nicht die Gemeinde, sondern die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel.

Deshalb haben wir beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Glienicker Straße / Bahnhofstraße gestellt.

Wie die Straßenverkehrsbehörde nun mitteilt, stellt sich die Unfalllage in der Glienicker Straße als unauffällig dar, d.h., ein Unfallschwerpunkt ist nicht erkennbar. Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgängern sind nicht erfasst.

Gemäß Straßenverkehrsordnung (Zeichen 274 StVO) sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nur aufgrund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen dort anzuordnen, wo ein vernünftiger umsichtiger Verkehrsteilnehmer selbst bei entsprechender Aufmerksamkeit nicht erkennen kann, dass eine bestimmte Strecke oder Stelle nur mit einer verminderten als die zulässige Geschwindigkeit befahren werden darf.

Dies ist in der Glienicker Straße nicht der Fall. Sie liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft und darf laut StVO mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von allen Kraftfahrzeugen befahren werden. Jedoch hat der Fahrzeugführer sein Fahrverhalten den örtlichen Gegebenheiten anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO).

Der kurvige Verlauf der Glienicker Straße an sich erfordert schon eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ohne dass es einer Regulierung mittels Verkehrszeichen bedarf (§§ 1, 3 und 25 Abs. 3 StVO).

Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).

Gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen haben sich Fahrzeugführer insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 3 StVO). Fußgänger sollten die Fahrbahn nur an Stellen überqueren, an denen sie den Fahrzeugverkehr beobachten können und Auto-, Motoradfahrer usw. sie wiederum auch als Fußgänger wahrnehmen können. So sollten Straßen in Kurven oder an Fahrbahnrändern mit dichtem Straßenbegleitgrün nicht überquert werden.

In der Glienicker Straße ist diese Möglichkeit zum pflichtgemäßen Verhalten gegeben. Für die Verkehrsteilnehmer greifen hier die allgemeinen Verhaltensvorschriften der StVO.

Insofern ist der Antrag der Gemeinde, eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Kurve in der Glienicker Straße einzurichten, abzulehnen. Das teilt das Straßenverkehrsamt als der Gemeinde übergeordnete Behörde mit.

Ich bedaure, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mühlenring in Mühlenbeck

ID:189627

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/anwalt-verkehrsrecht/verkehrsberuhigter-bereich "Kinder haben meist keinerlei oder kaum Verkehrsbildung. Auch wissen sie häufig nicht, wie gefährlich Autos sein können. In Spielstraßen können Kinder spielen und rennen, ohne dass sie oder ihre Eltern befürchten müssen, dass Gefahr von einem Auto droht. So sollte die ideale Situation aussehen. Jedoch halten sich viele Autofahrer nicht an die strengen Regeln der Spielstraßen und fahren dort mit erhöhter Geschwindigkeit." Guten Tag liebe Gemeinde, seit eineinhalb Jahren nun arbeite ich im Homeoffice und mir fällt zunehmend auf, wie schnell PKWs, aber auch Lieferfahrzeuge wie Speditionen, Paketzusteller etc. durch den Mühlenring fahren, teilweise rasen. Weder die Beschilderung "Spielstraße", noch die Boller lassen die betreffenden Fahrer ihre Geschwindigkeit drosseln. Viele rammeln über die Boller, andere bremsen kurz vorher ab, um langsam drüber zu fahren und danach wieder Tempo aufzunehmen. Aus ggf. Anlass und weil ich es meiner Tochter schon so oft versprochen und nie realisiert habe, möchte ich heute darauf aufmerksam machen und hiermit um Unterstützung bitten. Ich sehe nicht oft Kinder auf der Straße spielen, vermutlich aus gutem Grund, meiner Tochter habe ich das nie erlaubt, weil es mir seit jeher zu gefährlich war. Aber unsere Kinder gehen in die Schule und wenn auch die geraden Straßen einsehbar sind, so sind es die Kreuzungen hier nicht, da die Sicht durch Hecken erschwert wird. Und Kinder machen sich keine Rübe, sie kennen das Rechts vor Linksgebot nicht, wäre auch nicht notwendig, wenn Autos sich hier in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen würden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Sinne der Mühlenring-Anwohner, aber insbesondere unserer Kinder Maßnahmen ergreifen, oder aber mitteilen würden, an wen man sich wenden kann. Besten Dank! B.K.

01.11.2021
Mühlenring in Mühlenbeck

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über die virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind mit dem Einbau der Schwellen bereits getroffen worden. Diese wirken, wie Sie selbst feststellen, leider nur bedingt.

Das Ordnungsamt wird die Situation im Mühlenring erneut prüfen und die Präsenz vor Ort nach Möglichkeiten verstärken. Sollten Veränderungen, wie Heckenschnitte oder Ähnliches notwendig sein, werden diese vorgenommen. Ihren Hinweis nehmen wir auch zum Anlass, die zuständige Polizeidienststelle um vermehrte Geschwindigkeitskontrollen zu bitten.

Ich hoffe sehr, dass sich die Verkehrssituation im Mühlenrinng dadurch entspannt.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Bürgermeister

 

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