Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
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Es sind aktuell 355 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Starke Lärmbelästigung in Mühlenbeck durch LKW und baufällige Straße (Hauptstr.)

ID:161426

Guten Morgen, ich würde mich gerne erkundigen, wie der aktuelle Stand bei der "Lärmstrategie" für Mühlenbeck ist. Mittlerweile ist die Lärmbelästigung durch LKWs und die kaputte Hauptstr. unerträglich. Tempo 30 wurde schon eingeführt, weil die Straße stark sanierungsbedürftig ist. Jedoch fahren hier besonders Freitag bis nach Mitternacht und den ganzen Samstag, sehr große LKWs ununterbrochen die Haupstr. lang. (Aber natürlich auch die ganze Woche über) Diese Tatsache kombiniert mit den Schlaglöchern führt zu einem Klappern, das den Einwohnern den Schlaf und das Wochenende raubt. Mir ist bekannt, dass es sich um eine Landstraße handelt, aber es kann doch nicht sein, dass die Einwohner von Mühlenbeck deshalb auf Lebensqualität verzichten müssen. Ist es nicht möglich, zumindest Nachts die Durchfahrt von LKWs zu verbieten? Ist es normal, dass ein Dorf eine Hauptdurchfahrtsstraße für LKW ist, nur weil es sich um eine Landstr. handelt. Sollte der Schutz der Dorfbewohner nicht im Fokus stehen? Immerhin haben wir ja genug Autobahnen in Berlin, welche direkt in die Stadt führen... Gibt es schon einen Plan für die Sanierung der Straße? Die Schlaglöcher sind mittlerweile so tief, dass man Gefahr läuft die Autofelgen zu demolieren. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Herzliche Grüße Artur Reimer

22.02.2021
Haupstraße in Mühlenbeck (zwischen Aldi und Tankstelle)

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Auch die Gemeinde fiebert einem Ausbau der Landesstraße 21 (Ortsdurchfahrt Mühlenbeck) bereits seit Jahren entgegen. Der Landesbetrieb Straßenwesen als zuständiger Straßenbaulastträger der Landesstraße hat einen voraussichtlichen Baubeginn für die Erneuerung der Fahrbahn für das Jahr 2022 avisiert.

Mit dieser grundhaften Erneuerung der L21 werden Schlaglöcher verschwinden und das Poltern und klappern von Lastkraftwagen spürbar reduziert.

An dem Ihrer Märkermeldung vorausgegangenen Wochenende stand die L21 unter zusätzlicher Belastung durch LKW- und PKW-Verkehr. Aufgrund der Bauarbeiten an der A10 war eine Vollsperrung dieser erforderlich und der Umleitungsverkehr führte über Mühlenbeck. Mit der Aufhebung der Sperrung sollte sich das Verkehrsaufkommen wieder auf das gewohnte Maß eingepegelt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smalino
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

Bolzplatz Magdalenenstrasse OT Schildow

ID:161335

Verbesserung des Bodenbelages für Verletzung freies Spielen der Kinder und Jugendlichen und Umzäunung vervollständigen!

21.02.2021
OT Schildow, Magdalenenstrasse. Nahe Kleingarten Kolonie

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Der Bodenbelag des Bolzplatzes gab in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zur Diskussion und wurde schon mehrfach in den politischen Gremien behandelt.

Die einzige Möglichkeit, die Verletzungsgefahr zu verringern, bestünde darin, den Platz mit einem gedämpften, künstlichen Bodenbelag zu versehen. Abgesehen davon, dass sich ein solch weicher Belag für Ballspiele wie Bolzen und Basketball nicht eignet, gestattet der bestehende Bebauungsplan ein solches Vorhaben nicht.

Der Boden des Bolzplatzes muss wasserdurchlässig sein. Das schreibt der B-Plan vor. Durch einen Kunstbelag würde die Fläche versiegelt und Regenwasser könnte nicht mehr wie vorgeschrieben versickern. Die Versiegelung der Fläche ist laut B-Plan nicht gestattet.

In Betracht gezogen wurde vor einiger Zeit ein wasserdurchlässiges Ökopflaster als Variante. Diese Alternative fand in der Politik jedoch keine Mehrheit, zumal, was die Verletzungsgefahr betrifft, ein solches Ökopflaster keinen erheblichen Vorteil bietet.

Das Risiko, sich beim Spielen zu verletzen, wird sich wohl nicht ganz ausschließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

Umsetzung der Maßnahmen des LAP: Tempo 30 in der Mühlenbecker Straße in Schildow

ID:157836

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich hatte mich bereits u.a. am 12.09.2019 mit der Frage an Sie gewendet, warum die im Lärmaktionsplan unserer Gemeinde für die Mühlenbecker Straße in Schildow vorgeschlagenen Maßnahmen seit 2013 nicht realisiert werden. Dabei hatte ich auf ein Urteil des VGH Baden-Württenberg (Az.: 10S 2449/17) vom 28.8.2018 verwiesen, in dem einer Gemeinde das Recht erteilt wurde, Maßnahmen ihres Lärmaktionsplanes auch auf einer Landesstraße (L201) umzusetzen und die Geschwindigkeiten für die Ortsdurchfahrten nachts auf Tempo 30 festzulegen. Sie hatten damals zu Recht auf eine ausstehende Revision des Urteils aufgrund seiner weitreichenden Konsequenzen als Grundsatzurteil verwiesen. Im Oktober 2019 hat das Land jedoch darauf verzichtet, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) Revision einzulegen: Das bedeutet, dass die Festlegungen des Lärmaktionsplans der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen umgesetzt werden mussten. In den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr gibt es nun in den Ortsdurchfahrten der Teilorte Oberuhldingen und Mühlhofen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh (Siehe:Südkurier vom 19.10.2018). Mit diesem Grundsatzurteil müßte es doch auch in unserem vorliegenden Fall möglich sein, im Interesse der Anwohner und deren Gesundheit endlich die im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen für die Mühlenbecker Straße in Schildow umzusetzen.

20.01.2021

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über die virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist uns bekannt. Sie ist allerdings nicht unumstritten. Wir befinden uns hier in einem Dilemma: Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG), beides Bundesgesetzte, stehen sich gegenüber.

Die Zuständigkeit für die Aufstellung eine Lärmaktionsplanes ergibt sich aus dem BImSchG. Die Zuständigkeit für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie das Einrichten von Tempo 30, ergibt sich originär aus dem StVG in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dem Lärmschutz kann demzufolge kein höheres Gewicht beigemessen werden, als der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Eben diese Ordnung des Verkehrs würde durch das Einrichten von Tempo 30 ggf. eingeschränkt, denn innerhalb geschlossener Ortschaften gilt lt. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO Tempo 50 km/h als Grundregel.

Die Einrichtung von Tempo 30 stellt daher eine Einschränkung bestehender Grundregeln dar und ist dementsprechend einschlägig zu begründen. Für diese Begründung reichen die Werte des gemeindlichen Lärmaktionsplanes nicht aus.

Anordnungen zum Schutz vor Lärm (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO), die von der Straßenverkehrsbehörde zu erlassen sind, basieren auf Grundlage der Richtlinie zum Lärmschutz (RLS 90). Dieses kosten- und zeitintensive schalltechnische Gutachten entsprechend der RLS 90 müsste durch den Straßenbaulastträger ( in diesem Fall der Landesbetrieb Straßenwesen) erbracht werden.

Die Gemeinde hat in dieser Angelegenheit leider nur wenig Möglichkeiten, aktiv zu werden, da sie weder Straßenbaulastträger der Straße noch anordnungsbefugt im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Bürgermeister

 

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