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Vorschlag 39: Laubentsorgung
ID:179882
In vielen Orten wird gemäß § 4 Art und Umfang der Reinigung, Abs. 4 anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum durch die Gemeinde entsorgt. Das Laub ist durch die Anlieger, in Form von Haufen, neben der Fahrbahn in Vorbereitung der Entsorgung abzulagern. Wir haben seit Jahren Laubsäcke gekauft, um das Laub der Straßenbäume zu entsorgen. Da die Mühlenbecker Straße eine Hauptstraße ist, wäre es an der Zeit, dass die Gemeinde die Kosten dafür trägt.
05.08.2021
OT Schildow
Antwort der Kommune:
Vielen Dank für den Vorschlag.
Das Projekt kann im Rahmen des Bürgerhaushaltes leider nicht umgesetzt werden.
Die Projektidee kann daher nicht zur Abstimmung zugelassen werden.