Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
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Es sind aktuell 355 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Lärmbelästigung durch Raserei über Kopfsteinpflaster

ID:244745

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Franz-Schmidt-Straße wird mittlerweile als Abkürzung/Umleitungroute wegen der gesperrten Brücke genutzt. Das bestehende Anliegerschild interessiert niemanden, wird missachtet und hat keinerlei Wirkung. Die ausgeschilderte Umleitung ist zu weiträumig bzw. lang. An die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30km/h halten sich nur die wenigsten Verkehrsteilnehmer. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit ist meines Erachtens bei dem Zustand der Straße noch zu viel. Es wird Rundum die Uhr teilweise mit mind 50km/h oder mehr auf dem Abschnitt zwischen Friedhof und Europaschule/Kita gerast obwohl das alte marode Kopfsteinpflaster der Straße es nicht zulässt. Der Abschnitt vom Friedhof bis zur Bahnhofstraße gleicht einer Buckelpiste. Dennoch hält es die meisten Verkehrsteilnehmer nicht davon ab zu rasen. Die eine oder andere Ölwanne wurde in der Vergangenheit schon aufgerissen. Durch diese Raserei entsteht ein enormer Lärmpegel durch Abrollgeräusche der Reifen sowie klappernde Anhänger. Der Lkw Verkehr hat seit der Sperrung ebenfalls stark zu genommen. Mit geöffneten Fenstern Nachts schlafen ist teilweise nur noch mit Ohrstöpsel möglich. Alle wollen hier schnell durch. Wir Anwohner sind total genervt und es geht so langsam an die Substanz. Der Lärm und die Raserei macht mich krank. Desweiteren kommt noch das ständige gehupe hinzu. Insbesondere im Berufsverkehr entsteht zusätzlich zu der Lärmbelästigung ein sehr dichter Verkehr. Kinder müssen teilweise mind 2min warten bis sie letztendlich die Straße auf dem Weg zur Schule überqueren können da niemand anhält. Die rechts vor links Regelung wird ebenfalls oft missachtet. Um die Raserei etwas zur entschärfen würden in gewissen Abständen ca. alle 50-100m Geschwindigkeitsschwellen die Lage etwas entschärfen damit die Raserei endlich reduziert und die Verkehrssicheheit erhöht und Nerven der Anwohner geschont werden. In der Pfaffenwald Siedlung gibt es solche ähnlichen Maßnahmen bereits. Und zudem verkehrsberuhigte Straßen oder Bereiche. Dort fährt sich auch niemand das Fahrzeug an diesen schwellen kaputt. Ich bitte Sie zu veranlassen, dass die gefahrene Geschwindigkeit insbesondere auf diesem Abschnitt der Franz-Schmidt- Straße zwischen Friedhof und Schule/Kita in beide Richtungen regelmäßig durch mobile oder aber auch feste Blitzer oder Laser der Polizei kontrolliert wird. Ich bin mir sicher diese bringen in nur einem Monat jede Menge Geld ein. Diese Maßnahme würde ebenfalls der Verkehrsicherheit beitragen und die Raserei vielleicht endlich mal reduzieren. Das Ordnungsamt oder die Polizei steht morgens vor Schulbeginn hin und wieder direkt vor der Europaschule. Diese Maßnahme bringt in meinen Augen nur wenig. Desweiteren finde ich das zu wenig Hinweise bzw. Schilder sowie Fahrbahnmarkierungen auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit hinweisen. Da Sie mehr Möglichkeiten haben etwas zuverändern hoffe ich das nun auf diesem Wege endlich mal etwas dagegen unternommen wird bevor im schlimmsten Falle ein Kind oder Fußgänger aus Rücksichtslosigkeit an-oder um-gefahren wird. Gerne Lade ich Sie auch zu einer Tasse Tee oder Kaffee auf unserer wunderschönen „ruhigen“ Terrasse ein um das Rauschen und Scheppern der Fahrzeuge zu genießen! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen David Kinner

11.04.2023
Franz-Schmidt-Straße

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf der Website der Gemeinde.

Das von Ihnen angesprochene Anliegerschild, welches viele Verkehrsteilnehmer oftmals missachten, war eine Vorwegweisung für die Hermsdorfer Straße.

Diese Regelung galt jedoch nur bis Mitte Dezember vergangenen Jahres, eine Anliegerbeschilderung für die Franz-Schmidt-Straße selbst, ist nicht vorhanden. Die Franz-Schmidt-Straße ist für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar. Einzige Einschränkung bleibt hier natürlich die Tonnage-Begrenzung von maximal 3,5t.

Ihren Hinweis, dass der LKW-Verkehr zugenommen hat, haben wir zur Kenntnis genommen. Da die Kontrolle des fließenden Verkehrs allerdings nicht dem Ordnungsamt der Gemeinde, sondern der Polizei obliegt, werden wir Ihren Hinweis weiterleiten an die zuständige Polizeidienststelle.

Um Fußgänger und vor allem die Schüler vor Gefahren zu schützen, haben wir in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel bereits unterschiedliche Möglichkeiten geprüft und kommuniziert.

Die Franz-Schmidt-Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone, eine entsprechende Beschilderung ist gemäß gesetzlicher Vorgaben vorhanden. Die Umsetzung zusätzlicher Markierungen gestaltet sich auf Kopfsteinpflaster leider sehr schwierig.

Wir haben uns aber mit der Straßenverkehrsbehörde darauf verständigt, sogenannte vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") auf Höhe des Einganges zur Europaschule einzurichten. Voraussichtlich Ende Mai werden diese verkehrsberuhigenden Gehwegvorstreckungen installiert.

Wir hoffen, dass sich die Verkehrssituation damit ein wenig verbessern lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Bahnübergang Bahnhofstr. 5d Schildow

ID:236141

Wann wird endlich mal der Bahnübergang so gestaltet das man nicht im 1. Gang über die Schienen mit dem Auto, Bus oder Fahrrad fahren muss? Langsam ist das echt eine Zumutung. Man kann froh sein das zur Zeit der Verkehr auf Grund der Kindefliessbrücke nicht so stark ist, sonst wären dort wahrscheinlich schon wieder Krater auf der Straße bei den Schienen.

23.01.2023
Bahnhofstr 5 D in Schildow ecke Straße an der Heidekrautbahn

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf der Website der Gemeinde.

Die Problematik ist uns ebenso wie der Niederbarnimer Eisenbahn bekannt.

Für den Bau und die Instandsetzung der Bahnübergänge ist die Niederbarnimer Eisenbahn als Eigentümer zuständig. Die Gemeinde darf hir nicht tätig werden.

Ihren Hinweis nehmen wir nun zum Anlass, die Niederbarnimer Eisenbahn erneut auf die Situation hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Anliegerstraße Feldweg in Schönfließ

ID:229471

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aufgrund des stark zugenommenen Autoverkehrs in Schönfließ (nicht nur wegen der Umleitung) fahren zahlreiche KFZ als Abkürzung durch den Feldweg in Schönfließ, um so auch den Stau an den Ampeln zu umfahren. Leider nach wie vor mit teils überhöhter Geschwindigkeit. Bitte prüfen Sie, ob die Straße "Feldweg" als Anliegerstraße ausgewiesen werden kann, um so den Durchgangsverkehr auszuschließen. Ähnlich wie bereits in Schildow umgesetzt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Stefan

16.11.2022
Schönfließ, Feldweg.

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Ihren Unmut über die Unannehmlichkeiten durch den zusätzlichen Durchgangsverkehr kann ich sehr gut verstehen.

Ein Vergleich der Anliegerstraße Feldweg in Schönfließ mit der Hermsdorfer Straße in Schildow ist hier leider nicht anzuwenden. Die Ausweisung als Anliegerstraße erfolgte dort als Ausnahmeregelung auf Grundlage des §45 Abs. 2 StVO.

Dieser besagt:
"Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die nach Landesrecht für den Straßenbau bestimmten Behörden (Straßenbaubehörde) - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen zu lenken."

Die Gegebenheiten im Feldweg in Schönfließ widersprechen diesem Tatbestand des §45 Abs. 2 Satz 1 StVO, da dieser Bereich nicht non außerordentlichen Schäden betroffen ist und auch nicht zu erwarten ist, dass diese eintreten.

Daher besteht die Möglichkeit dieser Ausnahmeregelung, den Feldweg als Anliegerstraße auszuweisen, nicht. Andere Möglichkeiten für verkehrsrechtliche Anordnungen bestehen für die Gemeindeverwaltung nicht, da die Zuständigkeit grundsätzlich bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel liegt.

Dass viele Verkehrsteilnehmer sich in der Straße Feldweg nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben halten, ist ein Problem, auf welches wir nicht bzw. nur bedingt reagieren können. Denn die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Wir geben solche Hinweise nur weiter und bitten um verstärkte Kontrollen. Jedoch hat die Polizei oft nicht die technischen und vor allem personellen Kapazitäten, um entsprechende Verkehrskontrollen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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