Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

Direkter Draht ins Rathaus
Hier im MaerkerPlus nimmt sich der Bürgermeister Zeit für Ihre Anliegen und beantwortet Ihre Fragen. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen mit an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Mängelmelder: Bitte schnell erledigen!
Möchten Sie uns stattdessen infrastrukturelle Mängel und Gefahren mitteilen, nutzen Sie bitte unser Partnerportal MAERKER. Dort erhalten Sie innerhalb von drei Tagen Rückmeldung über den Bearbeitungsstand.

Vorschläge zum Bürgerhaushalt
Auch der Bürgerhaushalt Mühlenbecker Land wird hier über den MaerkerPlus gepflegt: Wählen sie im Suchfeld das Schlagwort „Bürgerhaushalt“ und lassen Sie sich alle Vorschläge anzeigen. Über den Button „Anliegen eintragen“ reichen Sie selbst einen Vorschlag ein. Geben Sie bitte Name, Adresse und Telefonnummer/E-Mail an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Es sind aktuell 355 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Herzlich willkommen beim Bürgerhaushalt 2019!

ID:84696

Sie haben ein gute Idee, wofür in unserer Gemeinde investiert werden sollte? Dann reichen Sie jetzt Ihren Vorschlag ein!

26.11.2018

erledigt

 Antwort der Kommune:

Die Frist läuft:
15. April 2019 ist Stichtag.

Alle eingereichten Vorschläge werden bis zur Abstimmung hier im MaerkerPlus-Portal veröffentlicht. So halten wir Sie auf dem Laufenden, während die Vorschläge durch unsere Sachbearbeiter geprüft werden. Hier erfahren Sie dann auch, welche Vorschläge zur Abstimmung zugelassen werden.

Unsere Sachbearbeiter prüfen die Vorschläge ausschließlich nach den Kriterien, die in der Satzung zum Bürgerhaushalt benannt werden. Alle zulässigen Vorschläge werden dann rechtzeitig vor der Abstimmung im Amtsblatt veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Realisierung Ihrer Vorschläge!

Ihre Gemeindeverwaltung
Mühlenbecker Land

 

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Datum/Ort/Foto

Lärm im Garten - was ist wann erlaubt?

ID:84691

Sehr geehrter Herr Smaldino-Stattaus, gern wüsste ich, welche Bestimmungen es in unserer Gemeinde in Bezug auf Lärm durch Gartenarbeit bzw. private Bautätigkeiten gibt. Gibt es eine "Mittagsruhe"? Und wenn ja, an welchen Tagen bzw. zu welcher Uhrzeit ist diese einzuhalten? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stefan Peter

26.11.2018

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrter Herr Peter,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.

Eine Mittagsruhe besteht nicht.

Nach dem Gesetz zu Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz-FTG) sind aber der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage "Tage allgemeiner Arbeitsruhe". Dies bedeutet, dass Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Ruhe des Tages stören, an Sonn- und Feiertagen generell verboten sind. (§ 3 Abs. 1 und 2) 

Überdies sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) an allen Tagen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören. (§ 10 Abs. 1)

Insofern sind also Gartenarbeiten und private Bautätigkeiten von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

Installation einer Ampel oder eines Zebrastreifens in der Schönfließer Str.

ID:83847

Sehr geehrter Hr. Smaldino-Stattaus, meine beiden Kinder müssen auf ihrem täglichen Schulweg die Schönfließer Str. überqueren, um zur Europaschule zu gelangen. Leider gibt es auf dieser viel befahrenen Straße keine wirklich sichere Möglichkeit, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Insbesondere durch die Erschließung des neuen Wohngebiets "Schildower Gärten" dürfte dieses Problem immer mehr Kinder betreffen. Daher wollte ich fragen, ob man nicht an der Fußgängerinsel vor Rewe eine Fußgängerampel oder zumindest einen Zebrastreifen installieren könnte. Die Insel an sich erscheint mir nicht ausreichend, da viele Autofahrer dort weder das Tempo reduzieren noch auf die Idee kommen würden, für Kinder anzuhalten.

14.11.2018
Schönfließer Str.

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrte Frau Zimmermann,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.
 
Ich kann Ihre Sorgen zur Schulwegsicherheit verstehen, insbesondere da es sich bei der Schönfließer Straße um eine Bundesstraße, die B 96a handelt. Dies bedeutet jedoch auch, dass wir hier keine Entscheidungsgewalt haben. Daher haben wir das Anliegen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel weitergeleitet. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Ich werde Sie umgehend informieren, sobald eine Antwort des Landkreises vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister

 

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