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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Spielstraße in Schildow

ID:91443

Hallo, Der Abschnitt Karl-Liebknecht-Straße und Behrensstraße über den Triftweg wird immer mehr als Abkürzung genutzt. Die 30ziger Zone wird regelmäßig missachtet. Ferner ist durch den Ausbau der Heidekrautbahn und damit verbundenen Schrankensystem ein weiterer Anstieg zu erwarten. Folglich bedarf es hier dem Schutz der Anwohner und insbesondere den zahlreichen Kindern. Daher möchten wir für diesen Abschnitt eine Spielstraße haben.

03.03.2019
Schildow, Abschnitt Karl-Liebknecht-Straße und Behrensstraße über Triftweg

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Sorge können wir verstehen.

Wir haben Ihre Anfrage an die Straßenbehörde des Landkreises weitergeleitet. Sie ist zuständig für die Einrichtung verkehrsberuhigiter Zonen. Dazu gehört auch das Ausweisen von Spielstraßen.

Wie der Landkreis nun mitteilt, ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den angegebenen Straßen (Karl-Liebknecht-Straße, Behrensstraße und Triftweg) nicht möglich. Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion in Betracht. Das heißt, die Verkehrsflächen müssen bereits durch ihre bauliche Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion, also z.B. das Spielen und Verweilen auf der Straße, überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies ist in den angegebenen Straßen nicht der Fall: Weder gibt es Parkflächenmarkierungen, noch Fahrbahneinbauten oder Verschwenkungen.

Auch kann lt. StVO ein verkehrsberuhigter Bereich nicht eingerichtet werden mit dem Ziel, subjektiv zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren.

Dennoch stimmen wir mit Ihnen überein, dass für den Schutz der Anwohner dringed etwas getan werden muss. Es bleibt also nur, konsequent durchzusetzen, dass die in den angegebenen Straßen vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird. Erreicht werden kann dies durch kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen. Da die Überwachung der Geschwindigkeit in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt, werden wir uns diesbezüglich an die zuständige Polizeibehörde wenden und auf die Dringlichkeit hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister