Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

Direkter Draht ins Rathaus
Hier im MaerkerPlus nimmt sich der Bürgermeister Zeit für Ihre Anliegen und beantwortet Ihre Fragen. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen mit an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Mängelmelder: Bitte schnell erledigen!
Möchten Sie uns stattdessen infrastrukturelle Mängel und Gefahren mitteilen, nutzen Sie bitte unser Partnerportal MAERKER. Dort erhalten Sie innerhalb von drei Tagen Rückmeldung über den Bearbeitungsstand.

Vorschläge zum Bürgerhaushalt
Auch der Bürgerhaushalt Mühlenbecker Land wird hier über den MaerkerPlus gepflegt: Wählen sie im Suchfeld das Schlagwort „Bürgerhaushalt“ und lassen Sie sich alle Vorschläge anzeigen. Über den Button „Anliegen eintragen“ reichen Sie selbst einen Vorschlag ein. Geben Sie bitte Name, Adresse und Telefonnummer/E-Mail an (Diese Daten werden nicht veröffentlicht).

Es sind aktuell 1 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Lärm im Garten - was ist wann erlaubt?

ID:84691

Sehr geehrter Herr Smaldino-Stattaus, gern wüsste ich, welche Bestimmungen es in unserer Gemeinde in Bezug auf Lärm durch Gartenarbeit bzw. private Bautätigkeiten gibt. Gibt es eine "Mittagsruhe"? Und wenn ja, an welchen Tagen bzw. zu welcher Uhrzeit ist diese einzuhalten? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stefan Peter

26.11.2018

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrter Herr Peter,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.

Eine Mittagsruhe besteht nicht.

Nach dem Gesetz zu Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz-FTG) sind aber der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage "Tage allgemeiner Arbeitsruhe". Dies bedeutet, dass Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Ruhe des Tages stören, an Sonn- und Feiertagen generell verboten sind. (§ 3 Abs. 1 und 2) 

Überdies sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) an allen Tagen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören. (§ 10 Abs. 1)

Insofern sind also Gartenarbeiten und private Bautätigkeiten von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister