Lärm im Garten - was ist wann erlaubt?
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Sehr geehrter Herr Smaldino-Stattaus, gern wüsste ich, welche Bestimmungen es in unserer Gemeinde in Bezug auf Lärm durch Gartenarbeit bzw. private Bautätigkeiten gibt. Gibt es eine "Mittagsruhe"? Und wenn ja, an welchen Tagen bzw. zu welcher Uhrzeit ist diese einzuhalten? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stefan Peter
26.11.2018
Antwort der Kommune:
Sehr geehrter Herr Peter,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.
Eine Mittagsruhe besteht nicht.
Nach dem Gesetz zu Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz-FTG) sind aber der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage "Tage allgemeiner Arbeitsruhe". Dies bedeutet, dass Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Ruhe des Tages stören, an Sonn- und Feiertagen generell verboten sind. (§ 3 Abs. 1 und 2)
Überdies sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) an allen Tagen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören. (§ 10 Abs. 1)
Insofern sind also Gartenarbeiten und private Bautätigkeiten von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister