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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Lärmminderungsmaßnahmen in Schildow/Mühlenbecker Straße

ID:109720

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir sind Anwohner der Mühlenbecker Straße und dem immer stärker werdenden Verkehrslärm ganztägig in einem kaum mehr zu ertragendem Maße ausgesetzt. Laut Lärmaktionsplan des Jahres 2013 der Gemeinde sollten in unserer Straße Maßnahmen ergriffen werden, die diese Belastungen vermindern (Kapitel 7.2. ...Tempo 30 in der Nacht als Maßnahme zur Lärmminderung...). Es ist jedoch seitdem nichts passiert. Meine Nachfrage in der Sprechstunde der Ortsvorsteherin Frau Gaideck ergab lediglich ihre Aussage: "Da können wir nichts tun, weil es sich um eine Landesstraße handelt.". Damit geben wir uns nicht zufrieden, zumal andere Gemeinden zeigen, dass dies in analogen Fällen möglich ist. (Siehe https://www.juraforum.de/recht-gesetz/gemeinde-darf-tempo-30-aus-laermschutzgruenden-festlegen-632102). Welche Maßnahmen können wir im vorliegenden Fall von Ihnen erwarten? Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass auch die Lärmbelästigung in der Hauptstraße in Schildow, die sich Nahe dem Ortseingang in die genannte Mühlenbecker Straße und die Schönfließer Straße teilt, massiv ist. Gefühlt nimmt das Verkehrsaufkommen stetig zu und während tagsüber der andauernde Verkehrsfluss aus PKW und LKW belastet, entsteht abends und nachts der Eindruck, dass den vorbeifahrenden Autofahrern überhaupt nicht klar ist, dass sie durch eine Ortschaft fahren oder es ihnen einfach egal ist.

12.09.2019

erledigt

 Antwort der Kommune:

Sehr geehrte Frau Schachtebeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage in meiner Virtuellen Sprechstunde über den MaerkerPlus.

Ich kann Ihre Sorgen verstehen, denn das Verkehrsaufkommen in der Mühlenbecker Straße sowie in der Hauptstraße in Schildow ist groß. Wie Sie jedoch richtig feststellen, befinden sich beide Straßen nicht in der Baulast der Gemeinde. Es handelt sich um eine Landes- und sogar eine Bundesstraße. Schon mehrfach hat sich unsere Gemeinde dafür eingesetzt, an vergleichbaren Straßen verkehrsberuhigende Maßnahmen wie bspw. Temporeduzierungen umzusetzen. Leider wurden unsere Anträge bisher mehrheitlich abgelehnt, da die Flüssigkeit des Verkehrs an Landes- und Bundesstraßen für die zuständige Verkehrsbehörde eine höhere Priorität hat.

Die Gerichtsverhandlung, auf welche Sie verweisen, ist leider noch nicht endgültig ausgeurteilt. Die Mannheimer Richter ließen zu dem von Ihnen angesprochenen Urteil ausdrücklich die Revision zu. Es handelt sich daher bisher lediglich um eine Einzelfallentscheidung, die für uns nicht anwendbar ist.

Doch wir geben nicht auf, sondern setzen uns weiterhin dafür ein, den Straßenlärm in unserer Gemeinde zu reduzieren. Wie Sie richtig feststellen, hatten die Gemeindevertreter im Jahr 2013 im Lärmaktionsplan (LAP) der Stufe 2 per Selbstbindungsbeschluss verschiedene Maßnahmen für eine Lärmminimierung beschlossen, die auch teilweise bereits umgesetzt wurden. Dieser Maßnahmenplan wurde nun weiterentwickelt und fortgeschrieben in einem LAP der Stufe 3. Am 02.09.2019 wurde der Entwurf der Fortschreibung in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung gebilligt. Die öffentliche Auslegung wird im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht, welches am 09.10.2019 erscheint. Darüber hinaus ist es vorgesehen, am 22.10.2019 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Ich lade Sie herzlich ein, diese Gelegenheiten zu nutzen, um sich mit der weiteren Planung vertraut zu machen und Ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken mit einzubringen. Ich hoffe, dass wir den neuen Maßnahmenkatalog bis 2020 beschließen, damit wir dann weitere aufeinander abgestimmte Maßnahmen in Angriff nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister