Ihre Anliegen in Blankenfelde-Mahlow

MaerkerPlus ist eine Erweiterung des Maerker-Portals. Bei MaerkerPlus geht es um Ihren Wunsch und das Bedürfnis mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Sie helfen uns als Verwaltung, die Anliegen der Einwohnerschaft gezielt zu erfassen und weiterzuleiten, Stimmungsbilder in der Bevölkerung zu generieren und jegliche Missstände schneller festzustellen und zu bearbeiten. Mit einem Eintrag auf MaerkerPlus können Sie selbst an Entscheidungen und Prozessen der örtlichen Gemeinschaft mitwirken. MaerkerPlus ist übersichtlich gestaltet und für alle nutzbar, auch anonym. Sie entscheiden selbst, ob das Anliegen öffentlich oder nicht-öffentlich ist. Eine persönliche Antwort der Verwaltung erfolgt, sofern Kontaktdaten angegeben wurden.

Es sind aktuell 110 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Verbot von Schottergärten

ID:236048

Verbot von Schottergärten in den Vorgärten ! In vielen Bundesländern sind die Schottergärten verboten. Schottergärten bieten keinen ökologischen Mehrwert. Sie sind schlecht für das Klima.Schottergärten heizen sich im Sommer stark auf.

22.01.2023

 Antwort der Kommune:

06.02.2023 - Vielen Dank für Ihre Idee. Das Thema ist in der Gemeinde schon ausführlich besprochen wurden und liegt dem zuständigen Fachamt auch vor.

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Strassenverkehr

ID:236042

Um über den provisorischen Fussgängerüberweg Trebbinerstrasse zukommen, braucht man ganz viel Glück. Es ist eine Zumutung und teilweise sogar lebensgefährlich. Vor allem ist es ein Schulweg. Kaum ein Fahrzeug hält hier an. Ist es nicht möglich, dort 30 kmh aufzustellen?

22.01.2023
Trebbinerstrasse in Mahlow , Fussgängerweg

erledigt

 Antwort der Kommune:

07.02.2023 - Die Gemeinde hat Ihr Anliegen an die zuständige Behörde - das Straßenverkehrsamt des Landkreises - weitergeleitet. Folgende Antwort stellen wir zur Verfügung: An Fußgängerüberwegen haben gemäß § 26 StVO Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen  den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Rollstühlen o. Krankenfahrstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, wenn nötig, müssen Sie warten. Eine zusätzliche  Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht erforderlich. Verkehrszeichen sind nach § 45 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) und unter Beachtung von § 39 Abs. 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.  

Wir werden den Hinweis an die zuständige Polizei, zwecks Verkehrsüberwachung weiterleiten. 

24.01.2023 - Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wird weitergeleitet.

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Müll

ID:236040

Bitte um einen fehlenden Mülleimer an der Bushaltestelle Trebbinerstrasse ,Ecke Herweghstr.

22.01.2023
Bushaltestelle Trebbinerstrasse, Ecke Herweghstr. Richtung Schnellstrasse

erledigt

 Antwort der Kommune:

07.02.2023 - Ein Mülleimer wurde installiert.

24.01.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird zur Prüfung weitergeleitet.

 

Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37