Ihre Anliegen in Blankenfelde-Mahlow

MaerkerPlus ist eine Erweiterung des Maerker-Portals. Bei MaerkerPlus geht es um Ihren Wunsch und das Bedürfnis mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Sie helfen uns als Verwaltung, die Anliegen der Einwohnerschaft gezielt zu erfassen und weiterzuleiten, Stimmungsbilder in der Bevölkerung zu generieren und jegliche Missstände schneller festzustellen und zu bearbeiten. Mit einem Eintrag auf MaerkerPlus können Sie selbst an Entscheidungen und Prozessen der örtlichen Gemeinschaft mitwirken. MaerkerPlus ist übersichtlich gestaltet und für alle nutzbar, auch anonym. Sie entscheiden selbst, ob das Anliegen öffentlich oder nicht-öffentlich ist. Eine persönliche Antwort der Verwaltung erfolgt, sofern Kontaktdaten angegeben wurden.

Es sind aktuell 1 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Entgrünung von Mahlow - Schottervorgärten

ID:164236

es gibt bereits in Deutschland etliche Kommunen, in denen es untersagt ist, die Vorgärten in Schotterflächen zu verwandeln, so z. B. in Baden-Württemberg (https://www.op-online.de/politik/schottergarten-kiesgarten-verbot-baden-wuerttemberg-bundesland-vorgarten-naturschutz-gesetz-offenbach-90012049.html). Warum dürfen Zugezogene sämtliche Bäume auf dem Grundstück fällen, wo mindestens fünf große Kiefern gefällt wurden und sämtliche Begrünung entfernt wurde. Aus dem schönen grünen Mahlow, in das ich seinerzeit voller Freude auf das Grüne gezogen bin, bleiben Schottergärten, "Vorgärten", die voll versiegelt sind, übrig. Damit muss ich den Foristen Recht geben, die genau wie ich diese Entwicklung beanstanden. In der Straße am Sportplatz werden jetzt direkt nebeneinander zwei Häuser errichtet und zuvor wurden sämtlich Bäume gefällt, auch diejenigen, die dem Bauplatz nicht im Wege standen. Luftaufnahmen der Grundstücke beweisen das. Weshalb werden diese Baumfällungen genehmigt? Und falls keine Genehmigung erfolgte, frage ich mich, wie solche Wildfällungen sanktioniert werden.

17.03.2021
Mahlow - altes Musikerviertel

erledigt

 Antwort der Kommune:

15.04.2021 In der Regel werden Fällgenehmigungen erteilt, wenn laut Baumschutzsatzung neue Laubbäume gepflanzt werden (zum Beispiel bei Waldkiefern) oder Bäume kaputt sind.

Hinzu kommt oftmals noch bei Bauvorhaben die Beseitigung von nicht geschützten Bäumen und Gehölzen.

Bezüglich der Schottergärten danken wir für den Hinweis.

23.03.2021 Vielen Dank für Ihr Anliegen. Dieses wird zur Bearbeitung weitergeleitet.