Beschreibung
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Winterdienst, Straßenreinigung etc
ID:156150
Es hat geschneit und laut Straßenreinigungsatzung wird die Stadt nur auf wenigen Straßen und Plätzen tätig. Die gepflegten Eigenheime prägen das Stadtbild von Lübben in nicht unerheblichem Maße. Viele Eigenheimbewohner sind arbeiten, ältere Bürger schaffen die schweren körperlichen Arbeiten nur mit sehr viel Mühe. Die Arbeit an Firmen zu übertragen ist mit hohen Kosten verbunden. Aber die Bürger zahlen Einkommenssteuer und nicht unerhebliche Grundsteuern, daran verdient Lübben. Die Straßenreinigung sollte daher komplett von der Stadt Lübben übernommen werden. Auch im Herbst sollte es möglich gemacht werden, dass die von den Bewohnern zusammengefegten Laubhaufen in z.B.14-tägigem Abstand mit entsprechenden Fahrzeugen abgesaugt werden. Mittlerweile stehen zwar vereinzelt kleine Laubcontainer zur Verfügung, aber es gibt Straßenbereiche, an den viele Bäume stehen und viel Laub anfällt. Diese Laubmengen einzeln einzutüten und in die Container schütten ist nicht praktikabel. Anwohner müssen sich Autoanhänger mieten und noch für die Entsorgung bezahlen. Das kann es nicht sein, denn alle Bürger profitieren vom Grün der Bäume. Die Stadtverordneten sollten sich bitte eindringlich dieser Problematik annehmen. Die aktuelle Straßenreinigungssatzung mit Erklärung der Straßen, Anliegerstraßen und den Reinigungsklassen möchte bitte dem nächsten Stadtanzeiger beigelegt werden.
04.01.2021
Lübben
Antwort der Kommune:
Vielen Dank nochmals für Ihr Anliegen! Das zuständige Ordnungsamt antwortet wie folgt:
Gemäß § 49a Brandenburgisches Straßengesetz sind die Gemeinden für die Reinigung aller öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zuständig. Durch Satzung können die Gemeinden die Art und den Umfang der Reinigung bestimmen. Zum 1. August 2013 ist die Satzung der Stadt Lübben über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) in Kraft getreten. Der Umfang der Reinigung richtet sich nach den Reinigungsklassen (siehe Straßenreinigungssatzung). Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst.
Konkretere Angaben können nur für die jeweilige Straße gemacht werden. In Wohngebieten beispielsweise sind auch die Grundstücksbesitzer in der Pflicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die oft mehrseitigen Satzungen wie die Straßenreinigungssatzung nur einmalig zur Bekanntmachung veröffentlichen und darüber hinaus auf unserer Homepage zugänglich machen.
Es gibt Kommunen, die die Straßenreinigung und den Winterdienst in der gesamten Ortslage übernehmen. Die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden in dem Fall auf alle Grundstückanlieger an öffentlichen Straßen umgelegt. Weitere Details dazu müssten in einer Satzung geregelt werden, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss.
Für die Laubentsorgung stehen derzeit 20 Container-Standorte im Stadtgebiet einschl. der Stadtteile (einer je Stadtteil) zur Verfügung. Dieses Angebot wird rege angenommen. Das Aufstellen der Container, in der Regel von Mitte Oktober bis Mitte Dezember, wird im Stadtanzeiger rechtzeitig bekannt gegeben. Die Container können nur auf kommunalen Grundstücken aufgestellt werden und die jeweiligen Standorte müssen von den Abholfahrzeugen angefahren werden können.
Wir hoffen, dies genügt Ihnen einstweilen als Erläuterung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre MaerkerPlus-Redaktion
26.01.2021
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Vielen Dank für Ihr Anliegen! Wir haben es an die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordneten weitergeleitet.
Die Straßenreingiungssatzung finden Sie in unserem Bürgerservice.
Wir melden uns schnellstmöglich mit einer Antwort zurück. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre MaerkerPlus-Redaktion
05.01.2021