Installation einer Ampel oder eines Zebrastreifens Mühlenbecker Str.
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Auf der gesamten Strecke vom Abzweig 96a/ Mühlenbecker Str. bis zum zum Ende der Berliner Str. in Mühlenbeck gibt es nicht eine einzige Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren, weil es weder Zebrastreifen noch Ampeln gibt. Dies scheint angesichts der gerade im Berufsverkehr sehr hohen Verkehrsdichte unverantwortlich insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Schulkindern und älteren Menschen. Auch als Fahrradfahrer ist man nach StVO gezwungen, die Straßenseite zu wechseln, selbst, wenn die Nutzung des Fußweges für Fahrradfahrer freigegeben ist.
06.01.2019
Antwort der Kommune:
Sehr geehrte Frau Piper,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Situation, dass es in der Mühlenbecker Straße keine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger gibt, ist der Kommune, dem Straßenbaulastträger und auch der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel bekannt und wurde in diversen Gesprächen mehrfach thematisiert.
Eine Ampel oder einen Zebrastreifen einzurichten, stellt sich laut Straßenverkehrsbehörde jedoch baulich und auch verkehrsrechtlich als äußert problematisch dar. Denn an keiner Stelle in der Mühlenbecker Straße ist eindeutig eine Bündelung von Fußgänger-Querungsverkehr zu erkennen.
Als Beispiel für die Einrichtung einer Querungshilfe (hier einer Ampel) ist die Schönfließer Straße in Schildow zu benennen. Der REWE-Supermarkt u.a. löst einen hohen Ziel- und Quellverkehr für Fußgänger aus. In diesem Bereich ist es sinnvoll, dass der Fußgängerverkehr gebündelt über die Straße geführt wird.
Nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde ist dies für die Mühlenbecker Straße derzeit nicht erkennbar. Ungeachtet dessen werden wir als Gemeinde, die wir keine Anordnungsbefugnis haben, die Verkehrssituation weiter im Blick behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino-Stattaus
Ihr Bürgermeister