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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Anliegerstraße Feldweg in Schönfließ

ID:229471

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aufgrund des stark zugenommenen Autoverkehrs in Schönfließ (nicht nur wegen der Umleitung) fahren zahlreiche KFZ als Abkürzung durch den Feldweg in Schönfließ, um so auch den Stau an den Ampeln zu umfahren. Leider nach wie vor mit teils überhöhter Geschwindigkeit. Bitte prüfen Sie, ob die Straße "Feldweg" als Anliegerstraße ausgewiesen werden kann, um so den Durchgangsverkehr auszuschließen. Ähnlich wie bereits in Schildow umgesetzt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Stefan

16.11.2022
Schönfließ, Feldweg.

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Ihren Unmut über die Unannehmlichkeiten durch den zusätzlichen Durchgangsverkehr kann ich sehr gut verstehen.

Ein Vergleich der Anliegerstraße Feldweg in Schönfließ mit der Hermsdorfer Straße in Schildow ist hier leider nicht anzuwenden. Die Ausweisung als Anliegerstraße erfolgte dort als Ausnahmeregelung auf Grundlage des §45 Abs. 2 StVO.

Dieser besagt:
"Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die nach Landesrecht für den Straßenbau bestimmten Behörden (Straßenbaubehörde) - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen zu lenken."

Die Gegebenheiten im Feldweg in Schönfließ widersprechen diesem Tatbestand des §45 Abs. 2 Satz 1 StVO, da dieser Bereich nicht non außerordentlichen Schäden betroffen ist und auch nicht zu erwarten ist, dass diese eintreten.

Daher besteht die Möglichkeit dieser Ausnahmeregelung, den Feldweg als Anliegerstraße auszuweisen, nicht. Andere Möglichkeiten für verkehrsrechtliche Anordnungen bestehen für die Gemeindeverwaltung nicht, da die Zuständigkeit grundsätzlich bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel liegt.

Dass viele Verkehrsteilnehmer sich in der Straße Feldweg nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben halten, ist ein Problem, auf welches wir nicht bzw. nur bedingt reagieren können. Denn die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Wir geben solche Hinweise nur weiter und bitten um verstärkte Kontrollen. Jedoch hat die Polizei oft nicht die technischen und vor allem personellen Kapazitäten, um entsprechende Verkehrskontrollen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister