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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Anlieger frei in Schildow

ID:223761

Sehr geehrter Herr Smaldino. Als Anwohner der Franz-Schmidt-Straße freue ich mich das versucht wird die aktuelle Situation zu verbessern. Leider scheitert es jedoch massiv. Die Umsetzung der Anliegerstraße ist durchaus hilfreich (auch wenn es das Problem nur verlagert). Jedoch sollte die Pfaffenwaldsiedlung mit in die Maßnahme eingeschlossen werden da die dortigen Anwohner schon immer über die Hermsdorfer Straße gefahren sind und somit auch eine Art Gewohnheitsrecht haben. Eine möglichkeit wäre es die Anliegerstraße ab dem Bahnübergang an der Schule beginnen zu lassen und dies bereits ab der Mündung Bahnhofstraße/Hauptstraße mit einem Zusatzschild "frei bis Schule" anzukündigen. Weiterhin fehlt in beide Richtungen das Zusatzschild "Fahrräder frei" was bedeutet das aktuell auch Radfahrer den Weg nicht nutzen dürfen. In der aktuellen Situation fahren die Autofahrer die Franz-Schmidt-Straße bis zur Ebereschenstraße durch stoppen (wenn überhaupt) kurz am Schild und fahren weiter. Hier sollte durchaus nochmal angepasst, die angespannte Lage in Schönfließ jedoch auch bedacht werden. (Es betrifft auch Einsatzkräfte der Fw und der Rettung die im Einsatzfall dort im Ampelstau stehen.) Für die Franz-Schmidt-Straße bzw Hermsdorfer Straße sollten Sie sich nochmal mit der Polizei Brandenburg in Verbindung setzen und um Aufstellung eines teilstationären Blitzers (Blitzeranhänger) bitten. Auch sollten die Anwohner darauf hingewiesen werden den Verkehr nicht zusätzlich durch aufstellen von Hindernissen wie Mülltonnen und Anhängern zu behindern (Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr könnte hier bereits erfüllt sein durch Engstellen die Unfallquellen darstellen könnten) Vielen Dank und beste Grüße

21.09.2022
Franz-Schmidt-Straße, Hermsdorfer Straße

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Hinweise über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Bei der Ausschilderung der Hermsdorfer Straße als Anliegerstraße galt es, schnell zu handeln.

Aufgrund der Baumaßnahme des Landkreises Oberhavel an der Kindelfließbrücke, wird vermehrt der Weg durch das Wohngebiet gesucht und führt dazu, dass der Straßenbelag in der Hermsdorfer Straße bereits Schaden genommen hat.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis, welcher hier nicht tätig geworden wäre, da nicht die ausgewiesene Umleitungsstrecke betroffen ist, hatten wir als Gemeinde nur die Möglichkeit nach §45 Abs. 2 StVO zu handeln.

In diesem heißt es: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die nach Landesrecht für den Straßenbau bestimmten Behörden (Straßenbaubehörde) – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken. […]“

Die Gemeinde hat in diesem Zusammenhang auch geprüft, ob eine Ausweisung als Anliegergebiet bereits an der Bahnhofstraße/Zugang Franz-Schmidt-Straße und Rehwinkel möglich wäre. Jedoch widersprach dies dem Tatbestand des §45 Abs. 2 Satz 1 StVO, da dieser Bereich nicht von außerordentlichen Schäden betroffen ist und auch nicht zu erwarten ist, dass diese eintreten. Daher blieb nur die Möglichkeit, die Hermsdorfer Straße selbst als Anliegerstraße auszuweisen.

Dass die Beschilderung in der Franz-Schmidt-Straße / Ecke Ebereschenstraße angebracht wurde, dient lediglich der besseren Verkehrsführung. So kann der fließende Verkehr rechtzeitig abgeleitet werden, da am Übergang zur Hermsdorfer Straße keine Wendemöglichkeit mehr besteht.

Wir als Gemeinde möchten in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass diese Regelung nach §45 Abs. 2 StVO eine zeitbefristete Ausnahmeregelung darstellt. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, müsste diese verkehrsrechtliche Anordnung offiziell durch den Landkreis verlängert und bestätigt werden.

Unterdessen haben wir uns mit der Gemeinde Glienicke darauf verständigt, dass wir diese ohnehin befristete Beschilderung auslaufen lassen. Stattdessen werden wir als Gemeinde verstärkt für die Ausbesserung der Bankettbereiche sorgen.

Grund für diese Entscheidung sind auch die von Ihnen genannten Umstände. Die Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an das Durchfahrtsverbot und der Polizei fehlen die personellen Kapazitäten, um dort vermehrt Kontrollen durchzuführen. Sodass die eigentlich angestrebte Begrenzung der Straßenschäden leider nicht auf diesem Wege erreicht werden kann.

Zu Ihrem Hinweis hinsichtlich der Lage in Schönfließ hatten wir bereits in einer Pressemitteilung informiert, dass zur Entlastung der angespannten Verkehrssituation die Abschaltung der Lichtsignalanlagen durch den Landkreis und Landesbetrieb Straßenwesen geprüft wurde, dies aufgrund von Sicherheitsbedenken aber abgelehnt wurde.

Entsprechende Hinweise hinsichtlich der Geschwindigkeitskontrolle in den genannten Bereichen geben wir selbstverständlich immer auch an die Polizei weiter. Auch die Gestellung von Hindernissen wurde noch einmal zur Information und Prüfung an das Ordnungsamt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister