Tempo 30 innerorts im Mühlenbecker Land
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Sowohl die teils sehr schlechten Straßenverhältnisse (siehe Hauptstraßen Mühlenbeck) als auch die örtlichen Gegebenheiten (zB. scharfe Kurven insbesondere im OT Schönfließ) bedingen bereits jetzt vielerorts eine Geschwindigkeitsdrosslung auf Tempo 30. Zusätzlich fehlen innerorts oftmals Fahrradwege, und die teils für Radfahrer freigegebenen Fußgängerwege sind viel zu schmal, so daß diese insbesondere zu Stoßzeiten (zB Schulbeginn/Ende) nicht gemeinschaftlich genutzt werden können. Eine Tempo 30 Zone innerorts würde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen, den weiteren Verfall der Straßen verlangsamen, den Schilderwald reduzieren und nebenbei CO2-Emissionen einsparen.
09.02.2022
Antwort der Kommune:
Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.
Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Wir als Gemeinde und ich als Bürgermeister unterstützen vollumfänglich jegliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen ist jedoch nicht die Gemeinde, sondern die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel.
Generell kann die Straßenverkehrsbehörde den Verkehr auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen beschränken. (§ 45 StVO).
Allerdings müssen für die daraus folgenden Einschränkungen des fließenden Verkehrs triftige Gründe vorliegen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt lt. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO Tempo 50 km/h als Grundregel. Eben diese Ordnung des Verkehrs würde durch eine Temporeduzierung eingeschränkt.
Ihren Hinweis haben wir aber zum Anlass genommen, die Straßenverkehrsbehörde erneut auf die Problematik hinzuweisen.
Mit freundliche Grüßen
Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister