Beschluss IV/0276/20 lt. Amtsblatt 3/2021 (neue PLZ für Zühlsdorf?)
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Was ist der Inhalt des Beschlusses IV/0276/20 ? Soll etwa wirklich die PLZ für Zühlsdorf geändert werden? Ich hoffe, dass dies NIEMALS erfolgt. Die Folgen wären finanziell und in Aufwand in keinem Verhältnis zur Kosmetik einer einheitlichen PLZ in der Gemeinde. Das Theater mit der Mittelstr. unter der gleichen PLZ hat sich dann nur verlagert, ist aber NIE vom Tisch. Denn die gibt es dann im OT Mühlenbeck und OT Zühlsdorf. Nur brauchen wir wieder 30 Jahre bis alle Datenbanken die neue Doppelung durchreichen würden. Ich bitte um Aufklärung zum (nichtöffentlichen ??? Wieso???) Beschluss.
31.05.2021
Antwort der Kommune:
Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.
Für die Postleitzahlen ist nicht die Gemeinde, sondern die Deutsche Post zuständig.
Wegen der Dopplung von Straßennamen kam es immer wieder zu Zustellungsschwierigkeiten, so dass die Post die Postleitzahl für unseren Ortsteil Zühlsdorf, der bislang postalisch der Stadt Oranienburg (16515) zugeordnet ist, gern ändern möchte.
Dabei hätte die Post diese Änderung gern im Benehmen mit unserer Gemeinde vorgenommen.
Die Gemeindevertretung Mühlenbecker Land hat jedoch diesem Ansinnen der Post nicht zugestimmt. Die entsprechende Beschlussvorlage, der Änderung der Postleitzahl zuzustimmen, hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 26.04.2021 mehrheitlich abgelehnt. Ich darf sie freundlich darauf hinweisen, dass die Beschlussvorlage im öffentlichen Teil der Sitzung (TOP 8) diskutiert wurde.
Ob die Postleitzahl für den Ortsteil Zühlsdorf schließlich geändert wird, ist aber letztlich die Entscheidung der Deutschen Post.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister