Nutzungsänderungen und Wegsperrungen im Schutzgebiet Briesetal / Zühlsdorfer Mühle
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Ich habe den Amtsblättern nicht entnehmen können, dass der Feld- und Waldweg an der Zühlsdorfer Mühle entgegen den Regelungen des BbgNatSchAG § 22 'Betreten der freien Landschaft' für die Benutzung durch Erholungssuchende gesperrt werden sollen. Ich bitte daher die Verwaltung, darauf zu dringen, dass der Besitzer eine Sperrung der Wege (siehe beigefügtes Bild) wieder aufhebt. Die Fläche wird offensichtlich weder zur Beweidung genutzt, noch ist ein anderweitiges Schutzbedürfnis zu erkennen, das eine Sperrung des Feld- und Waldwegs erfordert. In diesem Zusammenhang ist mir hier aufgefallen, dass in diesem Bereich kürzlich nicht nur durch ein massives Tor, sondern zusätzlich auch ein massiver Zaun quer durch den bestehenden Wald gezogen wurde und dass zudem umfangreiche Rodungsmaßnahmen von ca. 10.000 qm am Waldbestand durchgeführt wurden (siehe Bild). Ist hier mitten im Schutzgebiet eine dauerhafte Umwidmung des Waldes geplant und besteht hierfür die erforderliche Genehmigung? Hier bitte ich die Gemeinde darauf zu dringen, dass die durch Rodung brachliegenden Flächen wieder aufgeforstet und die im Wald errichteten Zäune beseitigt werden. Die Briese ist ein wertvolles Naturschutz- und Naherholungsgebiet.
20.10.2020
Zühlsdorfer Mühle / Gemeinde Mühlenbecker Land
Antwort der Kommune:
Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.
Der Feld- und Waldweg an der Zühlsdorfer Mühle liegt im Hoheitsbereich der Landesforstverwaltung Brandenburg. Die Gemeinde hat hier keine Entscheidungsbefugnis.
Deshalb haben wir Ihr Anliegen jetzt an die zuständige Forstverwaltung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino
Bürgermeister