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Beschreibung

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Vorschlag 28: Ordnung und Beschilderung für Reitverkehr

ID:130427

Ich übermittle ihnen meinen Vorschlag für die Verwendung von Finanzmitteln aus dem Bürgerhaushalt: Erstellen einer Verkehrsteilnehmer gerechten Ordnung des Feld-,Wald- und Wiesenwegenetzes Schildows (das im Naturschutzgebiet Tegeler Fließtal liegt), durch Anbringen von Gebots- und Verbotsschildern für den Reitverkehr. Evtl. Folgekosten könnten durch Einführen einer bundesweit durchaus üblichen sog. “Pferdesteuer” ausgeglichen werden. Begründung: Ich verweise auf folgende Paragraphen der “Verordnung über das Naturschutzgebiet Tegeler Fließtal” vom 5.September 2002, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. November 2015. § 4 (10) . . . außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege, der nach öffentlichem Straßenrecht oder auf Grund des § 20 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes gekennzeichneten Reitwege zu reiten; § 8 (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß § 74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 51 129,19 Euro (in Worten: einundfünfzigtausendeinhundertneunundzwanzig Euro, neunzehn Cent) geahndet werden. Dazu einige Bemerkung: “Das Glück liegt so nah” oder “Das Glück dieser Erde“,Artikel im Mühlenspiegel Februar 2013. Mit beiden Formulierungen soll auf das Nah- und Erholungsgebiet Schildow und Umgebung aufmerksam gemacht und geworben werden. Was erwartet erholungssuchende Fuß- und Radwanderer sowie Reiter in unserem landschaftlich schönen Gebiet? Durch das in den letzten Jahren stark zugenommene Aufkommen an Reitpferden in und um Schildow wird das gesamte o. g. Wegenetz auch intensiv zum Reiten benutzt (eine erhöhte Unfallgefahr für alle Nutzer der Wege mit inbegriffen). Durch den Beritt werden die feste Wegdecke und leider auch die Wegränder (Gräser, Moose und andere Pflanzen) im unreparablen Maße geschädigt. Für Fußgänger und Radfahrer sind diese Wege nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Ein Beispiel von vielen rund um Schildow ist dafür der nördliche und südliche Randbereich des asphaltierten Grenzweges zwischen den Ortsgrenzen Pankow und Glienicke. Hier hat die durch Fehlnutzung zerstörte Fläche teilweise eine Breite von mehr als10 m. Im Interesse unserer Natur und des Nahtourismus sollte der weiteren Zerstörung der Schildow umgebenden Flora und damit auch der dort angesiedelten Fauna durch entsprechende Maßnahmen (Beschilderung, s. o.) aufgehalten werden. Dann könnten die o. g. Formulierungen an Sinnhaftigkeit gewinnen und wieder glaubwürdig für den Nahtourismus werben.

14.04.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Der Vorschlag ist zur Abstimmung zugelassen. Für die externe fachbezogene Erarbeitung sind Kosten in Höhe von 10.000 € vorgesehen.

In der Abstimmung entfielen auf das Projekt 23 Stimmen, leider reicht das nicht für eine Umsetzung.