Umsetzung der Maßnahmen aus Lärmaktionsplan für die Mühlenbecker Straße in Schildow
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Die Lärmbelästigung in der Mühlenbecker Straße in Schildow hat sich seit der Einführung des Parkverbotes in dieser Straße weiter zuspitzt und ist für die Anwohner unerträglich. Die Straße wird nun zunehmend zum Rasen und Überholen benutzt. Wo bleibt die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes (Tempo 30 in dieser Straße)? Warum wird die Tempo 30-Zone für diese Straße in unserer Gemeinde nicht realisiert, während es in unserem Landkreis viele Beispiele gibt, wo sich die Gemeinde für Ihre Anwohner einsetzte und ein ganztägiges Tempo 30-Limit wegen Lärmschutz für die Anwohner auch auf Bundes- und Landesstraßen eingeführt wurde. Beispiele: B96 Ortsdurchfahrt Nassenheide L20 durch Alt-Borgsdorf und Pinnow Ich vermisse hier das Engagement der Gemeinde und den Einsatz zum Schutz ihrer Anwohner!
04.02.2020
Antwort der Kommune:
Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.
Die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen stellen eine Handlungsempfehlung für die Gemeinde und die Straßenverkehrsbehörde dar. Sie begründen dabei keinen Anspruch auf Umsetzung. Für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig.
Auch ich als Bürgermeister und Bürger bedaure sehr, dass sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer an die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortslage halten.
Das bis vor einigen Wochen noch zulässige Parken auf der Mühlenbecker Straße beruhigte den fließenden Verkehr. Jedoch kam es zu den Spitzenverkehrszeiten oftmals zu Behinderungen durch die Vielzahl der Fahrzeuge, sodass schließlich das bestehende Halteverbot durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde.
Ihre Anfrage nehme ich aber zum Anlass, die Polizei um vermehrte Geschwindigkeitskontrollen zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister