Verbesserung der Sicherheit für Kinder
ID:169108
Die KITA's und Schulen der Gemeinde sind, entsprechend STVO, mit geeigneten Schildern kenntlich gemacht, z.B. Verkehrszeichen 136. Bei den im Auftrag der Verwaltung tätigen Tagesmüttern und -vätern ist das nicht der Fall. Hier sollten Hinweisschilder, wie im Anhang dargestellt, zusätzlich zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt werden. Beispiele hier u.a. Christinendorf oder Rotberg, um nur wenige zu benennen.
02.05.2021
Antwort der Kommune:
09.11.2021 - Nach eingehender Prüfung wurde entschieden, keine zusätzlichen Schilder vor den Wohngebäuden der Tagesmütter und -väter aufzustellen, da die Verkehrssituation aufgrund der deutlich geringeren Anzahl der zu betreuenden Kinder nicht mit der vor Kindertagesstätten zu vergleichen ist und es sich bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater nicht um eine öffentliche Einrichtung sondern um einen privaten Haushalt handelt. Zudem besteht bei den Wohn- bzw. Tätigkeitsorten der Tagesmütter bzw. Tagesväter eine deutlich höhere Veränderlichkeit als bei Kindertagesstätten.
Auch sogenannte Street Buddies sind aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren für den Verkehrsraum nicht vorgesehen (siehe hierzu auch gemeindejournal-juli-2021.pdf, S. 9).
17.05.2021 - Tagesmütter und -väter sind nicht im Auftrag der Gemeinde tätig. Wir werden aber mit ihnen Kontakt bzgl. der Möglichkeiten zusätzlicher Hinweisschilder aufnehmen.
07.05.2021 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird zur Bearbeitung weitergeleitet.