Ihre Anliegen in Blankenfelde-Mahlow

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Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Parkverbot entlang der Mahlower Str. in Mahlow

ID:155213

Seit einiger Zeit gibt es ein temporäres Parkverbot entlang der Mahlower Str.. Ist es möglich aus der temporären Situation eine dauerhafte zu machen? Seitdem keine Fahrzeuge mehr wie wild auf der Straße stehen, gibt es auch keine gegenseitigen Slalomverkehre mehr. Den Unterschied kann man sehr deutlich außerhalb der Sperrzeit erkennen. Dieses Parkverbot trägt zur aktiven Unfallvermeidung bei. Auch der Aspekt das zukünftig noch mehr Verkehr diese Straße nutzen wird, da ja irgendwann in naher Zukunft der Bahnübergang am S-Bahnhof Mahlow geschlossen wird sollte berücksichtigt werden . Das Parkverbot sollte für den gesamten Straßenverlauf beidseitig gelten, auch im Bereich Mahlower Str . Ecke Am Feld und Berliner Str. , da teilweise fast im Kreuzungsbereich der Straße am Feld beidseitig geparkt wird und Fahrzeuge aus der Berliner Str. kommend gerade im Kreuzungsbereich vor der Straße am Feld in den Gegenverkehr gezwungen werden.

21.12.2020
die ganze Mahlower Str. von der Ecke am Bahnübergang bis zur Berliner Str.

erledigt

 Antwort der Kommune:

05.02.2021 - Per Beschluss zum Fraktionsantrag 4/2019 „Park-/Halteverbote im Gemeindegebiet an Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen“ sah die Gemeindevertretung die Notwendigkeit zur Reglementierung des ruhenden Verkehrs an einer Vielzahl der Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet. Konkret geht es um eingeschränkte Haltverbote im Zeitraum „werktags 6-20h“ als neue Maßnahmen oder im Falle bestehender Regelungen um Anpassungen.

Genehmigungsbehörde für amtliche Verkehrszeichen ist das Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming. Auf Grundlage des Beschlusses wurde ein entsprechender Antrag bereits eingereicht. Dessen Prüfung und die Abstimmung aller beteiligten Behörden (hinzuzuziehen sind zudem der Landesbetrieb Straßenwesen und die Polizei) war für das vergangene Frühjahr geplant und musste aus bekannten Gründen abgesagt werden. Dahingehend wurden bislang nur der Berliner Damm, der Jühnsdorfer Weg und die Albrechtstraße als Einzelmaßnahmen vom Straßenverkehrsamt geprüft.

Die Mahlower Straße (Abschnitt Beethovenstraße – Berliner Straße) ist Bestandteil des Beschlusses und somit auch des Antrags. Das verbleibende Stück in Richtung des Bahnübergangs wird im Zusammenhang mit den bevorstehenden Baumaßnahmen grundlegend neu gestaltet. Als Zuführung zum Trogbauwerk beziehungsweise auf Grund der dann, teilweise selbst in Troglage verlaufenden Mahlower Straße wird ein Parken in diesem Abschnitt nicht mehr möglich sein.  

22.12.2020 - Vielen Dank für Ihre Anregung. Diese wird zur Beratung weitergeleitet.