Verkehrssituation in der Waldsiedlung
ID:144831
Ich möchte mich auf den Eintrag "Geschwindigskeitsdämpfung in der Waldsiedlung" ID:112831 beziehen. Sie schreiben, dass die Aufpflasterung im Föhrenweg anhand von Bürgeranfragen erfolgte. Es stellt sich die Frage, ob zur Entscheidung der Aufpflasterung vorherige Verkersbeobachtungen, Verkehrszählungen und Geschwindigkeitskontrollen zu Grunde gelegt wurden, insbesondere weil nicht der gesamte Föhrenweg beruhigt ist, sondern nur eine geringe Strecke. Ergänzend wäre noch anzuregen, dass diese Aufpflasterung erkennbar gekennzeichnet und beschildert wird. Ein Überfahren mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist nicht ungefährlich und für Radfahrer stellt es eine besondere Gefahr dar. Die Beobachtung, dass der Waldweg nun vorrangig gegenüber dem Föhrenweg genutzt wird, treffen zu. Im Besonderen ist auch der Heideweg betroffen, da hier der Föhrenweg, der Waldweg und die Kreischaussee münden. Die Verkehrsdichte ist hier am höchsten. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Kinder der Waldsiedlung hier wohnen und hier eine Verkehrsberuhigung am sinnvollsten angebracht wäre.
13.09.2020
Mahlow, Waldsiedlung
Antwort der Kommune:
26.10.2020 - Unter der ID 112831 finden Sie die Erklärungen für die Situation im Föhrenweg. Noch eine Ergänzung dazu:
Die Waldsiedlung insgesamt ist Teil einer Tempo-30-Zone. Der Föhrenweg ist ein Stück lang unbebaut (was nicht zwingend den Eindruck für ein Wohngebiet stützt). Entsprechend wurde am Beginn der Wohnbebauung diese Aufpflasterung hergestellt. Sie ist mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überfahrbar, weitere Kennzeichnungen sind nicht erforderlich.
30.09.2020 - Vielen Dank für Ihre Hinweise. Diese werden an das Fachamt weitergeleitet.