Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
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Es sind aktuell 356 Anliegen eingetragen.

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Datum/Ort/Foto

Beschwerde gegen den Bau des Parkplatzes Bieselheide

ID:126327

Guten Abend, Einige Anwohner unter anderem auch wir haben im letzten Jahr eine Beschwerde eingelegt und bis heute keine Rückmeldung erhalten! Nun haben wir mitbekommen, dass am 11.2.20 um 17.00 Uhr eine Begehung der Fläche war , an der Sie, der Ortssprecher , eine Dame vom Umweltschutz usw. teilgenommen haben.. Da wurde das für und wider für den Bau des Parkplatzes besprochen. Keiner von uns Mietern wurde dazu eingeladen oder zu einem Treffen, um eine Lösung für das Parkproblem vorzutragen, gebeten. Daher meine Beschwerde gegen das Vorgehen des Parkplatzbaus. Der Ortssprecher meinte bei diesem Treffen, dass alles geprüft wurde , um den Parkplatz möglicherweise woanders zu bauen . Mit uns hat er keinen Kontakt aufgenommen, um gemeinsame Lösungen zu finden. Das ist eigentlich seine Aufgabe. Daher bitten wir Mieter vom Roßkastanienweg 2,6,8,10,12,14,16,22 um einen Termin mit der Dame und Ihnen, um unsere Anliegen vorzutragen . Ich bitte um Rückmeldung zu meiner Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Jeannette Dudziak ,

27.02.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Tatsächlich führte die Problematik "Parken in der Bieselheide" in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden und Diskussionen. Um die Situation zu entspannen, wurde nach Abwägen verschiedener Möglichkeiten und Vorschläge schließlich die Idee eingebracht, auf der Freifläche im Holunderweg einen Parkplatz zu errichten. Das Vorhaben mit all seinen Pro- und Contra-Argumenten wurde in den entsprechenden politischen Gremien öffentlich diskutiert.

Sowohl der Ortsbeirat Schönfließ als auch der Umwelt- und Bauausschuss haben sich in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befasst. Schließlich haben sich, wie Sie ja wissen, Vertreter aus Politik und Verwaltung vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar noch einmal dirket vor der zur Diskussion stehenden Fläche getroffen, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Auch die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, ebenso wie die Besprechung vor Ort waren öffentlich. Die abschließende Entscheidung, den Parkplatz zu bauen, ist schließlich nach erneuter Abwägung aller Argumente im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Februar erfolgt.

Alle Sitzungen der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Gemeindevertretung sowie die Tagesordnungen werden auf unserer website unter dem Bereich "Politik & Satzungen / Sitzungsunterlagen" rechtzeitig bekannt gegeben. Auch weisen wir auf unserer Homepage unter "Aktuelles", über die Mühlenbecker Land App und die Facebook-Seite der Gemeinde Mühlenbecker Land auf die anstehenden Sitzungen und die Themen, die behandelt werden, hin.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jeden einzelnen bzw., wie in Ihrem Fall, bestimmte Gruppe von Anwohnern persönlich über entsprechende Termine informieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Sondergebiet Wochenendhaus Zühlsdorf Vordere Fuchsgasse

ID:125016

Hallo, wie kann ich offiziell einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplan OT Zühlsdorf beantragen. Es geht mir hauptsächlich um die Art der Nutzung des Gebietes der Gartenhaussiedlung zwischen Bahnhof Zühlsdorf und GRZ 0,2. Wie kann dort die Art der Nutzung auf Sondergebiet Wochenendhaus geändert werden? Grüße Andreas

16.02.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes können Sie als Bürger leider nicht stellen. Nur im Rahmen einer öffentlichen Auslegung zum Flächennutzungsplan haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

Ein konkreter Termin für die Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land kann aktuell nicht benannt werden. Der Entwurf des FNPs wird gerade erarbeitet. Dabei ist es vorgesehen, das von Ihnen benannte Gebiet "Gartenhaussiedlung" in dem Entwurf als Gartenland darzustellen.

Sobald der Entwurf vorliegt, werden die Auslegungstermine durch das Amtsblatt, auf unserer Homepage und über die Mühlenbecker Land App bekannt gegeben. Die relevanten Unterlagen können Sie dann auf unserer Homepage im Bereich Bauen & Wirtschaft einsehen und eine begründete Stellungnahme abgeben, in der Sie die Darstellung des Gebietes auf "Sondergebiet Wochenendhausbereich" beantragen.

Das durch die Gemeinde Mühlenbecker Land beauftragte Planungsbüro wird schließlich prüfen, ob Ihr Antrag umgesetzt werden kann. Da das Gebiet der Fuchsgasse planungsrechtlich jedoch als Außenbereich anzusehen ist und die Fläche im Landschaftsschutzgebiet "Westbarnim" liegt, ist die Umwandlung in ein "Sondergebiet Wochenendhausbereich" als eher schwierig einzustufen. Dazu müsste der Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden. Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg müsste dem zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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Datum/Ort/Foto

Umsetzung der Maßnahmen aus Lärmaktionsplan für die Mühlenbecker Straße in Schildow

ID:123823

Die Lärmbelästigung in der Mühlenbecker Straße in Schildow hat sich seit der Einführung des Parkverbotes in dieser Straße weiter zuspitzt und ist für die Anwohner unerträglich. Die Straße wird nun zunehmend zum Rasen und Überholen benutzt. Wo bleibt die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes (Tempo 30 in dieser Straße)? Warum wird die Tempo 30-Zone für diese Straße in unserer Gemeinde nicht realisiert, während es in unserem Landkreis viele Beispiele gibt, wo sich die Gemeinde für Ihre Anwohner einsetzte und ein ganztägiges Tempo 30-Limit wegen Lärmschutz für die Anwohner auch auf Bundes- und Landesstraßen eingeführt wurde. Beispiele: B96 Ortsdurchfahrt Nassenheide L20 durch Alt-Borgsdorf und Pinnow Ich vermisse hier das Engagement der Gemeinde und den Einsatz zum Schutz ihrer Anwohner!

04.02.2020

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen stellen eine Handlungsempfehlung für die Gemeinde und die Straßenverkehrsbehörde dar. Sie begründen dabei keinen Anspruch auf Umsetzung. Für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig.

Auch ich als Bürgermeister und Bürger bedaure sehr, dass sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer an die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortslage halten.

Das bis vor einigen Wochen noch zulässige Parken auf der Mühlenbecker Straße beruhigte den fließenden Verkehr. Jedoch kam es zu den Spitzenverkehrszeiten oftmals zu Behinderungen durch die Vielzahl der Fahrzeuge, sodass schließlich das bestehende Halteverbot durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde.

Ihre Anfrage nehme ich aber zum Anlass, die Polizei um vermehrte Geschwindigkeitskontrollen zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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