Ihre Anliegen in Mühlenbecker Land

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Vorschläge zum Bürgerhaushalt
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Es sind aktuell 356 Anliegen eingetragen.

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Netto-Supermarkt in Zühlsdorf

ID:269566

Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Homepage der Volkssolidarität Zühlsdorf (Artikel vom 20.09.2023) wurde durch den Ortsvorsteher, Herrn Pump, auf dem Herbst-Grillfest in Zühlsdorf (ich war selbst nicht vor Ort) verkündet, dass Netto ein anhaltendes Ineresse hat, in der Basdorfer Straße in Zühlsdorf einen Supermarkt zu errichten. Gibt es da schon konkrete Planungen, wann und wo genau in der Basdorfer Straße der Netto-Supermarkt errichtet werden soll? Ich (und mit Sicherheit viele andere Einwohner von Zühlsdorf) wäre sehr daran interessiert, dass dieser Supermarkt so schnell wie möglich errichtet wird. Ich freue mich auf eine positive und baldige Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

29.10.2023
16515 Mühlenbecker Land, OT Zühlsdorf

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über meine Virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Ihr Anliegen kann ich gut verstehen. Auch ich als Bürgermeister und Bürger unserer Gemeinde wünsche mir für den Ortsteil Zühlsdorf einen Supermarkt.

Die Angaben des Ortsvorstehers kann ich bestätigen: Es ist richtig, dass es für die Etablierung eines Netto-Marktes in Zühlsdorf einen Standort in der Basdorfer Straße gibt.

Die Gemeinde kann allerdings nicht einschätzen, ob die Firma Netto, die Besitzer eines Teils der in Betracht stehenden Fläche ist, mit den weiteren Grundstückseigentümern eine Einigung erzielen kann und im Anschluss die notwendigen bauplanrechtlichen Verfahren nachdrücklich verfolgen wird. Darauf hat die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Kommunale Wärmeplanung

ID:264241

Liebe Verwaltung, nach dem Gesetz für die Wärmeplanung usw. sollen Gemeinden wie das Mühlenbecker Land bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Welches Vorgehen planen Sie in dieser Hinsicht? Wird es irgendeinen Anschluss- und Benutzungszwang geben? MfG E.B.

15.09.2023

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihre Anfrage über die virtuelle Sprechstunde auf unserer Homepage.

Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch in Bearbeitung und liegt dem Bundesrat aktuell zur Beratung vor. Bis zum Inkrafttreten am 01.01.2024 wird es wahrscheinlich noch angepasst.

Da wir momentan also keine Gesetzesgrundlage haben, können wir als Gemeindeverwaltung gegenwärtig keine verbindlichen Antworten geben.

Als ziemlich sicher gilt jedoch, dass wir als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohner bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen. Deshalb stellen wir, wie viele andere Gemeinden auch, jetzt einen Fördermittelantrag für kommunale Wärmeplanung. Voraussichtlich im kommenden Jahr kann dann die Planung ausgeschrieben werden.

Die Frage nach einem Anschluss- und Benutzungszwang stellt sich nur für den Fall, dass vor Ort ein Fernwärmenetz vorhanden ist. Dies ist derzeit im Mühlenbecker Land nicht der Fall.

Ob wir als Gemeinde ein Fernwärmenetz zur Verfügung stellen, darüber hätte ggf. die Kommunalpolitik zu entscheiden. Und selbst wenn wir als Gemeinde später über ein Fernwärmenetz verfügten, käme es nicht automatisch zu einem Anschlusszwang. Auch dies wäre zu gegebener Zeit eine Entscheidung der Politik.

Derzeit allerdings fehlt, wie gesagt, jegliche Gesetzesgrundlage. Bitte seien Sie versichert, sobald wir Klarheit diesbezüglich haben und die Inhalte des Gesetzes zur Wärmeplanung bekannt sind, werden wir alle wichtigen Informationen auf unser Gemeindewebsite (www.muehlenbecke-land.de) und auf Facebook (Gemeinde Mühlenbecker Land) veröffentlichen.

Eine Nachricht zum derzeitigen Stand des Wärmeplanungsgesetztes finden Sie schon jetzt auf unserer Website unter "Aktuelles & Beteiligung"

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

Beschreibung

Datum/Ort/Foto

Parkverbot am Kenterplatz sowie Durchfahrtverbot

ID:254934

Leider wird am Spielplatz immer wieder geparkt, trotz Verbotsschildern. Offensichtlich gibt es hier keine Kontrollen, im Barnim an Badestellen hat man sofort beim Falschparken einen Strafzettel( mit 25,- ist man dabei), auch am Wochenende, auch am Abend. Der Summter See ist mittlerweile völlig übervölkert, ist ja nicht schlimm, sei es jedem gegönnt, allerdings stehen die Badenden mit den Autos,fast direkt am See, der Zaun von Anwohnern wird eingedrückt, ist ja recht eng hier…… Warum wird das Parkverbot und Durchfahrtsverbot nicht durch Kontrollen eingefordert???? Außerdem sind es oft die Anwohner, die sich dann im laufe der Woche um den Müll kümmern.

09.07.2023
Summt- Summter See und Bolzplatz

erledigt

 Antwort der Kommune:

Vielen Dank für Ihren Hinweis über meine Virtuelle Sprechstunde auf der Homepage der Gemeinde.

Das Problem ist uns bekannt. Bitte seien Sie versichert, dass der Außendienst unseres Ordnungsamtes in unregelmäßigen Abständen Kontrollen des ruhenden Verkehrs am Summter See durchführt.

Auch Sie als Anwohner könnten etwas tun. Gern können Sie Parkverstöße jederzeit beim Ordnungsamt anzeigen. Dazu schicken Sie bitte ein Foto mit Datum und Zeitangabe an ordnungsamt@muehlenbecker-land.de.

Dazu müssen Sie allerdings auch bereit sein, anschließend als Zeuge zur Verfügung zu stehen, damit das Verfahren eingeleitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Filippo Smaldino
Ihr Bürgermeister

 

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